Die 248. Montagsdemo am 24.11.

Die 248. Montagsdemo am 24. November 2014 ab 18 Uhr wurde für die große Bahnhofshalle angemeldet, dies wurde uns nicht genehmigt, wir haben dem Bescheid widersprochen, die Gerichtsentscheidung steht noch aus. Den genauen Sachstand für Montag bitte an der Mahnwache erfragen oder auf BAA nachschauen.

Redner:

  • Dr. Winfried Wolf, Autor und Chefredakteur von Lunapark21

Motto: Unser Bahnhof!
Musik: Gerd Schinkel, Liedermacher aus Köln
Moderation: Peter Grohmann, Die Anstifter

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Kein S21 Brandschutzkonzept für Talkessel und Fernbahnhof

HBF ©weiberg 006Aktuell in der Stuttgarter-Zeitung von Thomas Braun

Auszüge:
Nicht nur beim Brandschutz für den Fernbahnhof auf den Fildern, sondern auch beim Brandschutz für den S-21-Durchgangsbahnhof im Talkessel steckt der Teufel im Detail. Der Bahn läuft die Zeit davon, der geplante Eröffnungstermin 2021 wird immer unwahrscheinlicher.

Weil das aktualisierte Konzept für die sogenannte Ausführungsplanung – also der konkreten Planung, die der Realisierung des Bauvorhabens vorausgehen muss – nun erst im kommenden Jahr fertig gestellt wird und genehmigt werden kann, drohen weitere Verzögerungen bei der Fertigstellung des Projekts... zum ganzen Artikel HIER

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FlügelTV: Videos der 247. Montagsdemo vom 17.11.

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Medienberichte 16./19.11.

Tagesthemen aus Baden-Württemberg
dpa: Bahn will bis zu 150 Millionen bei S21-Abstellbahnhof einsparen
dpa: Wasserwerfer-Vorschriften wurden verschärft
dpa: Landtag: Gönner will Herausgabe von Mail-Kopien an U-Ausschuss verhindern
StN: S21-Gegner: Kuhn ignoriert Fakten bei Stadtplanung
Feuerwehr: Hauptberufliche Wache für Fernbahnhof am Flughafen Stuttgart?
SWR: Regeln für Wasserwerfereinsätze still geändert
StZ: Abstellbahnhof Untertürkheim: Bahn will bei S21-Kosten sparen
StZ: Polizeiausschuss im Schlossgarten: Gönner kämpft um ihre Mails
StZ: S21 und das Rosensteinviertel: Kritik an Kuhns Vorstoß
StZ: S21-Stammtisch in S-Nord: Schallschutzfenster auch für den Nordbahnhof
StZ: 21-Brandschutz: Das Konzept hat Verspätung
StZ: Konsquenzen des „schwarzen Donnerstags“ bei S21: Neue Regeln für Wasserwerfereinsätze
StZ: Kommentar zu Wasserwerfereinsätzen: Kein souveräner Umgang
StZ: Verträge zum Stuttgarter Kanalnetz - Stadt muss Einsicht neu prüfen
StZ: S21-Fernbahnhof am Flughafen:Brandschutz als Belastung
StZ: Wagenhallen - Eisenmann: Schließung wäre ein Desaster für die Stadt
StZ: Wagenhallen am Nordbahnhof: Die Wagenhallen stehen auf der Kippe
Schwäbische: Erdaushub von Stuttgart 21: "So ein Dreck"
SWR: Stuttgarter Kanalnetz: Klage erfolgreich
SWR: "Schwäb'sche Eisenbahn" bald unter Strom?
Immo: Publity Performance Fonds Nr. 7 plant erste Investition in Stuttgarter Bürokomplex

Überregionale Tagesthemen
Augsburger: Ulm Südbahn: Steht die Ampel auf Rot?
Südbahn: Neubewertung erhitzt Gemüter zwischen Ulm und Lindau - Dobrindt prüft Elektrifizierung neu
dpa: Bahn-Tarifverhandlungen: Noch ist kein Termin gefunden
AFP: Nächste Bahn-Gewerkschaft droht mit Streiks
BZ: Strafgelder: Se­nat kürzt BVG und S-Bahn die Zu­schüs­se
Tagesspiegel: Wenn Wutbürger auf Mitgestalter treffen
NDS: Reaktion auf Putin Interview: Medienmanipulation
GA: Literaturwochen: Ein Mutmacher-Buch von Walter Sittler und Gerd Leipold

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Fotos von der Pressekonferenz zu „Lex S21“

Fotos: Wolfgang Rüter

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Rede von Prof. Bodack bei der 247. Montagsdemo

Rede von Prof. Dipl.-Ing. Karl-Dieter Bodack, ehemaliger Bahnmanager, auf der 247. Montagsdemo am 17.11.2014

OB Kuhns Rosensteinviertel wird zum Phantom

Liebe Stuttgarter am 247. Montag des Großprojekts „Stuttgart21“!

Vor 20 Jahren wurde die Deutsche Bahn in eine Aktiengesellschaft verwandelt mit der Absicht, sie zur Hälfte zu verkaufen. Vorstand Hartmut Mehdorn verhandelte dazu später mit russischen Oligarchen und arabischen Ölscheichs. Da schon vorab befürchtet wurde, dass die erwarteten „Investoren“ Bahnhöfe und wertvolles Gelände zugunsten sofort abschöpfbarer Gewinne verkaufen, schuf die Bundesregierung und der Bundestag im Allgemeinen Eisenbahngesetz Barrieren dagegen: Will die DB eine Strecke oder einen Bahnhof stilllegen, so muss sie das vom Eisenbahnbundesamt genehmigen lassen: Das setzt voraus, dass sie die Bahnanlagen zuvor Dritten zur Übernahme oder zur Pacht anbietet – tut sie das nicht, ist die Stilllegung zu verweigern! Des Weiteren wird in diesem Gesetz verlangt, dass anderweitige Nutzungen von Bahnanlagen einer „Freistellung“ bedürfen. Sie darf vom Eisenbahn-Bundesamt nur dann ausgesprochen werden, wenn kein Verkehrsbedürfnis mehr besteht und auch langfristig nicht zu erwarten ist.

Die Promoter von Stuttgart 21 haben dies lange Jahre ignoriert oder sind den Flötentönen der DB blind gefolgt, die verkündeten, diese Gesetzesbestimmungen gälten für Stuttgart 21 nicht. Unter der Hand wurde kolportiert: Beim Befolgen dieser und anderer Gesetze ließe sich S21 gar nicht realisieren – eine Gefährdung des Großprojekts rechtfertige einen quasi übergesetzlichen Notstand! Immerhin haben es die Promoter geschafft, die gesetzliche Sicherheitsbestimmung, dass ein Bahnhof kein Gefälle haben darf, außer Kraft zu setzen! Nun haben Abgeordnete den wissenschaftlichen Dienst des Deutschen Bundestags bemüht und ein Gutachten erhalten, in dem klipp und klar steht, dass die §§ 11 und 23 des Allgemeinen Eisenbahngesetzes auch für S21 gelten, dass also die gesetzlichen Verfahren zur Stilllegung und Freistellung des Kopfbahnhofs samt Zufahrtstrecken durchgeführt werden müssen. weiterlesen

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S21 & Cross-Border-Leasing: Bei schuldhaften Verhalten droht Milliardenklage

Aktuell in der Stuttgarter-Zeitung von Andreas Müller
Verträge zum Stuttgarter Kanalnetz
Stadt muss Einsicht neu prüfen
Auszüge:
Im Rechtsstreit um Einsicht in die Verträge zur Vermietung des Stuttgarter Kanalnetzes an einen US-Investor haben die Kläger einen Teilerfolg erzielt. Das Verwaltungsgericht Stuttgart verpflichtete die Stadt, neu über einen Antrag eines Bürgers nach dem Umweltinformationsrecht zu entscheiden.

Die Vertreter des Rathauses begründeten ihre restriktive Haltung mit der Angst vor Schadenersatzansprüchen. „Bei aller Liebe zur Transparenz“ wolle man nicht riskieren, dafür zahlen zu müssen... zum ganzen Artikel HIER

Wegen S21 drohen der Stadt Stuttgart Schadenersatzansprüche durch US-Investoren in Milliardenhöhe
Was im Beitrag der StZ leider nicht erwähnt wurde, dass sich die Stadt Stuttgart, unter Anleitung von Ex OB Schuster, bei mehreren Cross-Border-Leasing (CBL) Verträgen an dem über Ländergrenzen hinweg geführten Karusselgeschäft beteiligte und nicht nur Abwasserkanäle, s HIERan US-Investmentfirmen verleast bzw grenzüberschreitend vermietet hat.

Der Cross-Border-Leasing-Vertrag für das gesamte Stuttgarter Abwasserkanalsystem wurde mit einer Vertragslaufzeit von 99 Jahre abgeschlossen und kann frühestens nach 30 Jahren gekündigt werden. Zentrale Knackpunkte bei den CBL-Verträgen sind die Schadenersatzansprüche der US-Investoren bei einem "nicht ordnungsgemäßen Betrieb der verleasten Anlagen im Zeitraum von 99 Jahren und bei einem schuldhaften Verhalten". Durch diese CBL-Verträge besteht das Risiko, dass die US-Investoren eine Schadenersatzklage vorbereiten, die nach US-amerikanischem Recht verhandelt werden, somit die Stadt Stuttgart wegen Veränderungen des Kanalsystems für S21, auf Milliardensummen verklagt wird.

Das Stuttgarter Wasserforum schreibt dazu: Der CBL-Vertrag Abwasserkanalsystem kollidiert mit S21.. mehr HIER

Hans Heydemann von den Ingenieure 22 beschreibt, wie massiv der geplante S21-Tiefbahnhof in das verleaste Stuttgarter-Kanalsystem eingreift... mehr HIER

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S21: OB Kuhns Rosenstein-Quartier wird zum Phantom

Pressekonferenz am 17.11.2014 zum Thema "Lex S21" und Rosenstein-Quartier.

Hier noch der Link zum Video mit Prof. Urs Kramer von der Uni Passau, der bei FlügelTV die Sachlage zum Thema Entwidmung der Kopfbahnhof-Gleise und vermeintlicher städtebaulicher Nutzen darstellt.

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Für eine Montagsdemo auf dem Silbertablett der Stadt

Macht die Mauer auf!“, hörte man am letzten Montag, 10. November,  in der Königstraße. Mit „Mauer“ war eine Polizeikette gemeint, die sich in Höhe des Abgangs zur Klett-Passage über den Gehweg erstreckte. Ziemlich locker, wie man feststellte, denn viel taten die PolizistInnen nicht angesichts des ankommenden Demozuges der 246. Montagsdemo. So war die Mauer auch bald durchlässig, denn wohlweislich war die Polizei nicht auf Konfrontation aus.

Ähnlich wie nach der 245. Montagsdemo am 3. November, durften die DemonstrantInnen nur bis zum Schlossplatz gehen (hier Schwabenstreich). Aber was ist eine Kundgebung ohne ordentlichen Demozug? Das gehört zusammen und zwar nicht nur 750 Meter, sondern richtig! Also lief man geradeaus weiter durch die Königstraße bis zur Schillerstraße vor dem Hauptbahnhof. Das deutsche Grundgesetz sagt dazu in Artikel 8: "(1) Alle Deutschen haben das Recht, sich ohne Anmeldung oder Erlaubnis friedlich und ohne Waffen zu versammeln."

Da um 19 Uhr nur wenige Passanten beim Shopping gestört werden und die DemonstrantInnen absolut friedlich waren, verlängerten sie ihre Route bis zum Arnulf-Klett-Platz. 900 sollen es gewesen sein, so hörte man bei der 246. Montagsdemo am 10. November. Dass es zwar insgesamt nur 800 polizeilich gezählte Demo-TeilnehmerInnen gab, das gehört eben zu den Schmankerln, die so eine Montagsdemo zu bieten hat. weiterlesen

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Presseerklärung: Kanzleramt soll vorenthaltene Informationen zu S21 freigeben

Presseerklärung des Aktionsbündnisses gegen S21

Peter Altmaier ist in der Pflicht

Bundesminister Peter Altmaier soll dafür „sorgen, dass der Öffentlichkeit endlich reiner Wein eingeschenkt wird, was im Kanzleramt zwischen Dezember 2012 und März 2013 gelaufen ist“. Dazu aufgefordert hat ihn mit Schreiben vom 16. November 2014 Rechtsanwalt Dr. Eisenhart von Loeper, Sprecher des Aktionsbündnisses gegen Stuttgart 21.

In der Sache geht es um die Einsicht in interne Unterlagen des Amtes, die Aufschluss über die Hintergründe des Weiterbaus von Stuttgart 21 schaffen können. Das Kanzleramt hatte diese Dokumente am 22. August diesen Jahres zwar freigegeben, sie aber „in wesentlichen Teilen geschwärzt und verschwiegen“.

Da die Behörde inzwischen weder auf von Loepers Widerspruch vom 1. September noch auf dessen Mahnung vom 4. November reagiert hat, nimmt der Bündnissprecher nun den Amtschef selbst in die Verantwortung.

Das Argument des Amtes, die geschwärzten Teile beträfen den „Kernbereich exekutiver Eigenverantwortung“, weist der Rechtsanwalt zurück. Vielmehr spiegele sich darin „eine unzulässige Anmaßung exekutiven Handelns aus der Zeit Ihres Amtsvorgängers Ronald Pofalla“.

Am 12. Dezember 2012 und 5. März 2013 hatte der Aufsichtsrat der Deutschen Bahn AG darüber zu befinden, ob „der Weiterbau von S 21 trotz der um 2,3 Milliarden Euro weggebrochenen Wirtschaftlichkeit noch zu verantworten sei“.

Falls es dabei, so von Loeper, „keinen exekutiven Übergriff auf Vorstand und Aufsichtsrat der Bahn“ gegeben habe, könne das Amt die einschlägigen Dokumente sicher ohne weiteres offenlegen. Zeigten aber die geschwärzten Akten und Pofallas vorenthaltener Terminkalender „bedenkliche Vorgänge“, so müsse – anders als zu Pofallas Zeiten – Altmaiers Bindung an Gesetz und Recht gemäß Grundgesetzartikel 20 Absatz 3 „vorrangig sein gegenüber sachfremden Interessen“.

Da die Rechtslage zweifelsfrei sei, erwartet der Bündnissprecher nun die „Freigabe der vorenthaltenen Informationen“. Denn eine Klage würde das Kanzleramt sicher beschämen.

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FlügelTV: Videos der 246. Montagsdemo vom 10.11.

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Verkehrskollaps droht durch offene S21-Bauweise des Nesenbachdükers

Wagenburgtunnelausfahrt 2014 ©weibergDer Nesenbachkanal unter dem S21-Tiefbahnhof wurde vom Eisenbahn-Bundesamt (EBA) genehmigt und darf trotz der damit verbundenen massiven Eingriffe in die Verkehrsinfrastruktur durch jahrelange SSB-Sperrungen sowie diverser Umleitungen und Strassensperrungen auf einer wichtigen Verkehrsachse zur Innenstadt gebaut werden.

Mit der 14. Planänderung zum Nesenbachdücker hat die Bahn eine offene Bauweise beim EBA beantragt; ursprünglich sollte unterirdisch gegraben werden (was kostenintensiver für die Bahn gewesen wäre). In dieser Planänderung sehen Umweltverbände und Ingenieure ein hohes Risiko und haben Einwände in Bezug auf geologische Baugrundrisiken sowie der Gefährdung des Stuttgarter Mineralwassers geäußert. Der Düker kommt den mineralwasserführenden Schichten gefährlich nahe wie auch mehrfach auf BAA berichtet wurde. Die EBA sieht das Ganze weniger Riskant, Zitat aus der 14. Planänderung:
Das Eisenbahn-Bundesamt hat festgestellt, dass von dem Vorhaben keine erheblichen nachteiligen Umweltauswirkungen ausgehen, so dass eine Verpflichtung zur Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung nicht besteht ... Die von dem Bau der Stadtbahnachse 31 betroffenen Bäume 400035 und 400040 würden durch den erforderlichen Baugrubenverbau nachhaltig im Wurzelwerk beschädigt werden. Zur Vermeidung ist mit Bescheid vom 31. Juli 2014 die Umsetzung dieser Bäume in den unbeanspruchten Bereich des Juchtenkäferhabitates genehmigt worden.

Am Gebhard-Müller Platz und in den Straßen rundum wird es eng

Über die mit der Planänderung verbundenen verkehrlichen Probleme wurde auch in den Stuttgarter Nachrichten im Artikel von Konstantin Schwarz gewarnt.
Auszüge: Das Ordnungsamt der Stadt Stuttgart warnt vor Staus aufgrund von S21. Verkehrs- und Umweltverbände kritisieren die Einschränkung des Stadtbahnbetriebs. Der neue Vorschlag missachtet die von der städtischen Straßenverkehrsbehörde festgeschriebenen Grundsätze. Diese lauten, dass „die Anzahl der derzeit bestehenden Fahrstreifen im Bereich Gebhard-Müller-Platz und Schillerstraße auch während der Bauzeit zu erhalten sind“.
Diese Vorgabe kann die Bahn offenbar nicht mehr einhalten. Der Antrag der Bahn sei „nicht genehmigungsreif“, sagt Axel Wieland, Vorsitzender des BUND-Regionalverbands. Die Wasserbehörde der Stadt könne keine Stellungnahme abgeben, weil Gutachten fehlten. Das Ordnungsamt moniert, dass während der 15 Bauabschnitte und der damit einhergehenden Verkehrsstufen teils aus zwei Fahrspuren eine werden soll. Schlussbemerkung: Die neuen Planungen könnten „von der Straßenverkehrsbehörde nicht mitgetragen werden“. zum ganzen Artikel HIER

Das EBA gibt im Gegensatz zu den bisherigen Planfeststellungen nicht vor, dass zur Sicherstellung des Verkehrsflusses alle Fahrbahnspuren der Schillerstraße erhalten bleiben müssen und schreibt dazu lapidar: Die Vorhabensänderung führt zu einem zuvor nicht erforderlichen bauzeitlichen Eingriff in den Straßenraum und damit in die Verkehrsführung in der Schillerstraße. Die Aufrechterhaltung des hierüber geführten Verkehrs ist beabsichtigt. Die von den Trägern öffentlicher Belange auch zu dieser Frage abgegebenen Stellungnahmen und Konzepte lassen indes den Schluss zu, dass keine unzumutbaren Zustände auftreten werden.

Die EBA setzt auf "sofortige Vollziehung" mit der Begründung:
Die Anordnung erfolgt, weil das öffentliche Interesse am Vollzug dieses Bescheides gegenüber dem Interesse an der aufschiebenden Wirkung einer Anfechtungsklage überwiegt.

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