Rede von Prof. Dipl.-Ing. Karl-Dieter Bodack, ehemaliger Bahnmanager, auf der 247. Montagsdemo am 17.11.2014
OB Kuhns Rosensteinviertel wird zum Phantom
Liebe Stuttgarter am 247. Montag des Großprojekts „Stuttgart21“!
Vor 20 Jahren wurde die Deutsche Bahn in eine Aktiengesellschaft verwandelt mit der Absicht, sie zur Hälfte zu verkaufen. Vorstand Hartmut Mehdorn verhandelte dazu später mit russischen Oligarchen und arabischen Ölscheichs. Da schon vorab befürchtet wurde, dass die erwarteten „Investoren“ Bahnhöfe und wertvolles Gelände zugunsten sofort abschöpfbarer Gewinne verkaufen, schuf die Bundesregierung und der Bundestag im Allgemeinen Eisenbahngesetz Barrieren dagegen: Will die DB eine Strecke oder einen Bahnhof stilllegen, so muss sie das vom Eisenbahnbundesamt genehmigen lassen: Das setzt voraus, dass sie die Bahnanlagen zuvor Dritten zur Übernahme oder zur Pacht anbietet – tut sie das nicht, ist die Stilllegung zu verweigern! Des Weiteren wird in diesem Gesetz verlangt, dass anderweitige Nutzungen von Bahnanlagen einer „Freistellung“ bedürfen. Sie darf vom Eisenbahn-Bundesamt nur dann ausgesprochen werden, wenn kein Verkehrsbedürfnis mehr besteht und auch langfristig nicht zu erwarten ist.
Die Promoter von Stuttgart 21 haben dies lange Jahre ignoriert oder sind den Flötentönen der DB blind gefolgt, die verkündeten, diese Gesetzesbestimmungen gälten für Stuttgart 21 nicht. Unter der Hand wurde kolportiert: Beim Befolgen dieser und anderer Gesetze ließe sich S21 gar nicht realisieren – eine Gefährdung des Großprojekts rechtfertige einen quasi übergesetzlichen Notstand! Immerhin haben es die Promoter geschafft, die gesetzliche Sicherheitsbestimmung, dass ein Bahnhof kein Gefälle haben darf, außer Kraft zu setzen! Nun haben Abgeordnete den wissenschaftlichen Dienst des Deutschen Bundestags bemüht und ein Gutachten erhalten, in dem klipp und klar steht, dass die §§ 11 und 23 des Allgemeinen Eisenbahngesetzes auch für S21 gelten, dass also die gesetzlichen Verfahren zur Stilllegung und Freistellung des Kopfbahnhofs samt Zufahrtstrecken durchgeführt werden müssen. weiterlesen








