Presseerklärung des Stuttgarter Bündnisses für Versammlungsfreiheit vom 9. November 2014
Diese Frage stellt sich spätestens, seit das Verwaltungsgericht Stuttgart in mehreren Fällen Platzverweise wegen angeblicher "Verhinderungsblockaden" für rechtswidrig erklärt und festgestellt hat, dass die Blockaden der öffentlichen Meinungsbildung dienten und somit unter dem Schutz der verfassungsrechtlich geschützten Versammlungsfreiheit standen.
Inzwischen rudert auch das Polizeipräsidium Stuttgart zurück:
Es zog kurz hintereinander einen Bescheid über 80 € Wegtragegebühr zurück und erkannte die Gewahrsamnahme von zehn Stuttgart 21 Gegnern im Februar 2011 als rechtswidrig an.
Politisch brisant ist, dass Häußler der Stuttgarter Polizei einen generellen Katalog von Gesichtspunkten an die Hand gegeben hatte für die Unterscheidung, ob es sich um verfassungsrechtlich geschützte Versammlungen handelt oder um Menschenansammlungen, die diese Rechte nicht beanspruchen können.
Bis heute hält sich die Polizei an diese schriftlichen Äußerungen Häußlers, die in Strafverfahren als Häußlers „Matrix“ bezeichnet werden. weiterlesen














