Staatsanwältin beantragt Einstellung: Chapeau!
Gerade passend zum Prozess gegen sechs Angeklagte wegen „ Nötigung und Hausfriedensbruch“ am Wagenburgtunnel (23. 4. 2013) lesen wir im Spiegel Nr. 9 (24.2.14) beachtenswerte Sätze des ehemaligen Stuttgarter Oberstaatsanwalts Häussler. Er erklärt zu seinem beruflichen Engagement, „ein Staatsanwalt sei getrieben, etwas herauszukriegen. Das Ziel sei die Wahrheit - und dafür braucht es schon ein bisschen Jagdinstinkt“.
Wenn man den Ermittlungen zu den Vorgängen am Wagenburgtunnel und den Strafanträgen beim Prozess am Amtsgericht Stuttgart am Mittwoch, 26. 2. 2014, folgte, so könnte am Jagdinstinkt etwas dran sein. Selbst Staatsanwältin Neumann kamen nach den Schilderungen der Angeklagten und der Vernehmung von Zeugen die Vorgänge und Ermittlungen so fragwürdig vor, dass sie eine Einstellung nach § 153 (Einstellung ohne Auflagen mit Übernahme aller Kosten durch die Staatskasse) vorschlug. Dies muss man ihr hoch anrechnen, erleben wir doch nicht selten Staatsanwälte, die weder einer Einstellung nach § 153 noch einem Freispruch zustimmen.
Doch kommen wir an den Beginn der Verhandlung zurück, wo ja bekanntlich noch alles offen sein sollte gemäß der Unschuldsvermutung der Angeklagten. weiterlesen








