Prozessbericht + Foto: Wolfgang Rüter
Verhandlungen am Stuttgarter Amtsgericht sind bei S21-Verfahren für Angeklagte und Zuhörer oft schwer erträglich, haben sie doch ein anderes Rechtsverständnis. Dieses können sie auch entsprechend begründen – die Angeklagten beispielsweise in ihren stets hervorragenden und eindrucksvollen Einlassungen. Aber das scheint weder Staatsanwälte noch Richter zu interessieren; jedenfalls kann man diesen Eindruck gewinnen, wenn man Gerichtsverhandlungen in Stuttgart verfolgt. Warum das so ist, erschließt sich dagegen nicht.
Ein schon etwas zurückliegender Prozess am Dienstag, 19. November 2013 vor dem Stuttgarter Amtsgericht zeigt dieses Problem einmal mehr.
Der Aushang am Sitzungssaal 4 im Stuttgarter Amtsgericht weist drei Beschuldigte aus sowie den Richter Gauch. Der Saal ist mit rund 40 Zuhörer(inne)n voll. Die Anklage lautet auf Nötigung. Die Hauptverhandlung ist öffentliche, es sind vier Zeugen geladen.
Als der Richter die Verhandlung beginnt, sind alle ziemlich erstaunt. Er schwätzt schwäbisch und hat es offensichtlich eilig. Diese Erfahrung ist neu und sogar befremdlich, nicht nur für Nichtschwaben. Eine Gerichtsverhandlung auf Schwäbisch? Das lässt die Anwesenden sogar an der Ernsthaftigkeit eines so ablaufenden Verfahrens zweifeln, zumal der Richter versucht, sich kumpelhaft zu geben – gezielt oder unbewusst. Aber ein Strafverfahren ist eine ernsthafte Sache, und darauf hatten sich die Angeklagten ohne Verteidiger wochenlang vorbereitet. weiterlesen