Rechtswidrig, aber nicht verwerflich!
Gerhard Wick, der am vergangenen Mittwoch am Landgericht eine Berufungsverhandlung wegen sechs Sitzblockaden im Jahr 2010 hatte, erlebte einen großartigen Erfolg. In seinem unten stehenden Bericht wird wieder einmal deutlich, was Durchhaltevermögen, anwaltlicher Beistand und ein Richter, der sich auf die Thematik des Zivilen Ungehorsams und des Versammlungsrechts einlässt, ausmachen. Herzlichen Glückwunsch und vielen Dank, Gerhard, für diesen Mut machenden Bericht!
Gerhard Wick: Am Mittwoch, 12.3.2014, fand beim Landgericht die Berufungsverhandlung zu 6 Sitzblockaden während des Abrisses des Nordflügels des Hauptbahnhofs im Jahr 2010 statt.
Die Anklage lautete: Der oben Genannte ist angeklagt, er habe in 6 rechtlich selbstständigen Handlungen jeweils gemeinschaftlich einen Menschen rechtswidrig mit Gewalt zu einer Handlung, Duldung oder Unterlassung genötigt, in dem er in sechs Fällen mit den jeweiligen Mittätern an (derartigen) Blockaden teilnahm, bei denen sie im bewussten und gewollten Zusammenwirken durch auf der Zufahrt zur Baustelle stehende und sitzende Personen jeweils ein Baustellenfahrzeug an der Weiterfahrt hinderten und dieses blockierte Fahrzeug bewusst dazu benutzten, die Einfahrt für nachfolgende weitere Kraftfahrer zu versperren. Gemeint sind dabei 6 der zwischen Ende August und Ende September 2010 stattfindenden Protestversammlungen mit Sitzblockaden gegen den Abriss des Nordflügels des Hauptbahnhofs. weiterlesen
















