Bahn fehlt noch Fällgenehmigung für Juchtenkäferbäume
Von Dienstag, 22. Oktober bis Montag, 28. Oktober sollen im Zuge der Bauarbeiten zu Stuttgart 21 im Rosensteinpark im Bereich der Ehmannstraße rund 110 Bäume gefällt werden. Darunter befinden sich jedoch 7 Bäume, in denen die streng geschützten Juchtenkäfer nachgewiesen wurden. Bei einem Baum besteht zusätzlich der Verdacht einer Fledermausbesiedelung.
Das Problem für die Bahn ist nun, dass diese 7 Bäume laut Eisenbahnbundesamt erst dann gefällt werden dürfen, wenn die 12. Planänderung zum Planfeststellungsabschnitt 1.5 (Zuführung Feuerbach und Bad Cannstatt) genehmigt ist.
Der genaue Inhalt dieses 12. Planänderungsantrages ist dem BUND nicht bekannt – es muss sich aber um einen naturschutzfachlichen Sachverhalt handeln. Das Eisenbahnbundesamt hat am 04.10.2013 diesen Antrag der Bahn abgelehnt. Das bedeutet, die Bahn muss einen neuen Antrag stellen, dieser wird vom Eisenbahnbundesamt geprüft und dann kommt es mit großer Wahrscheinlichkeit zu einer Anhörung der Naturschutzverbände. Danach entscheidet das Eisenbahnbundesamt in Abstimmung mit der höheren Naturschutzbehörde beim Regierungspräsidium unter Abwägung der Einwände, ob die Planänderung final genehmigt wird. Erfahrungsgemäß dauert das beschriebene Verfahren mehrere Monate.
Das bedeutet, der Bahn läuft die Zeit davon und sie hat große Schwierigkeiten die Rodung der 7 Juchtenkäferbäume in der festgeschriebenen Fällfrist bis 28. Feb. 2014 zu bewerkstelligen.
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