
UPDATE: Der Verwaltungsgerichtshof (VGH) in Mannheim hat am Freitag entschieden, dass ein Eigentümer in einem Mehrfamilienhaus seine Wohnung bis zum kommenden Montag, den 23.9.13 räumen muss.
Gegen die vorzeitige Besitzeinweisung hatte der Wohnungseigentümer einen Eilantrag gestellt. Doch auch dieser wurde abgelehnt. Die vorzeitige Besitzeinweisung setzt nicht voraus, dass bereits ein Enteignungsantrag gestellt wurde.
Es liegt nahe, dass das zuständige Gericht im Verfahren dieser vorzeitigen Besitzeinweisung, ähnlich wie bei Straßen, für deren Planung das Verkehrswegeplanungsbeschleunigungsgesetz (VerkPBG) gilt, die Zulässigkeit der Enteignung aus Gründen, die Gegenstand der gerichtlichen Überprüfung des Planfeststellungsbeschlusses und dessen enteignender Vorwirkung sind, nicht zu prüfen hat.
Das Gericht begründet den Beschluss im Eilverfahren damit, dass das öffentliche Interesse überwiege. Auf dem Grundstück soll der Fildertunnel gebaut werden.
Hervorzuhebender und sehr wichtiger Hinweis hierbei ist; dass die "vorläufige Besitzeinweisung" dazu führt, dass das Haus von der Bahn abgerissen werden darf, obwohl noch keine Enteignung stattgefunden hat. Eine derart endgültige unwiderrufliche Maßnahme, ohne dass zuvor in der Hauptsache entschieden wurde, ist für unsere Rechtsordnung höchst ungewöhnlich.









