Höhere Leistung von Stuttgart 21 jetzt abgestuft zu nur noch „erwartbarem Ergebnis“
Nach dem Offenbarungseid der Deutschen Bahn AG bei den Kosten von Stuttgart 21 und dem einstweiligen Zahlungsstopp durch den Bund bröckelt nun auch die Front in der zweiten Schicksalsfrage des Projekts, der behaupteten Leistungsfähigkeit des geplanten Tiefbahnhofs. Angesprochen auf die letzte Woche bei der Berliner Staatsanwaltschaft eingegangene Strafanzeige wegen EU-Subventionsbetrugs in Höhe von 114,5 Millionen Euro, teilte Bundesverkehrsminister Peter Ramsauer am Montag laut swr-online mit, sein Ministerium habe im Antrag auf EU-Förderung angegeben, dass die erhöhte Leistungsfähigkeit ein "erwartetes Ergebnis, keine Zusage" sei. Da diese Kapazität somit auch nicht als Förderkriterium festgeschrieben sei, bestehe kein Anlass, die EU-Förderung in Frage zu stellen.
Dem widerspricht Richter a. D. Christoph Strecker als Initiator der Strafanzeige: Eine verdoppelte Leistungsfähigkeit sei klar sowohl Gegenstand des Antrags als auch der Subventionsbewilligung gewesen. Das Leistungsversprechen ist von Projektbeginn vor 17 Jahren an eine der zentralen Botschaften der Projektbefürworter. Sie war Gegenstand millionenschwerer Werbekampagnen, wird auf Videos, Websites und in Ausstellungen – emotional aufgeladen – als Vision von Zukunft und Moderne beworben. All das ist jetzt „keine Zusage“ mehr, sondern wurde von Minister Ramsauer nunmehr herabgestuft zu einem nur noch „erwartbaren Ergebnis“. Immerhin befinde er sich damit auf dem Weg zur Wahrheit, so Bündnissprecher Dr. Eisenhart von Loeper.
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