Aktuell bei Legal Tribune, dem Rechtsmagazin von JURION, erschienen:

Auszüge:
Wenn Baden-Württemberg und Stuttgart sich nicht an den steigenden Kosten für Stuttgart 21 beteiligen, will Bahnchef Grube vor Gerichte ziehen – ein risikoreicher Schritt. Dann muss nämlich geklärt werden, ob sich Land und Stadt nach der Finanzverfassung überhaupt an dem Projekt beteiligen dürfen. Joachim Wieland bezweifelt das. Die Bahn riskiere, bereits erhaltene Zuschüsse zurückzahlen zu müssen. (...)
Ohne weitere öffentliche Zuschüsse verliert das Projekt für die Bahn jede Rentabilität. (...)
Bau von Schienen und Bahnhöfen ist Aufgabe des Bunds
(...) Wenn die Bahn Land und Stadt darauf verklagt, sich an den Mehrkosten zu beteiligen, muss das Gericht also prüfen, ob deren Finanzierungszusagen zu Stuttgart 21 und der Schnellstrecke gegen das Verbot der Mischfinanzierung verstoßen. Stellt es – wie zu erwarten – einen solchen Verstoß fest, wird das Gericht den Vertrag für nichtig erklären, vgl. § 59 Abs. 1 Verwaltungsverfahrensgesetz, § 138 Bürgerliches Gesetzbuch... den ganzen Artikel weiterlesen bei Legal Tribune HIER.














