Die Zeltstadt von S-21-Gegnern im Schlossgarten soll bis Januar geräumt sein. Nach einer Verfügung, die im Amtsblatt abgedruckt wurde, müssen die Gegner ihre Zelte bis zum 12. Januar, 8 Uhr abbrechen. Nach dem eindeutigen Ergebnis der Volksabstimmung sollen die Bauarbeiten für den Tunnelbahnhof im Schlossgarten weitergehen, begründete die Stadt den Schritt. Die Bahn und das Land hätten die Stadt schriftlich aufgefordert, die Rechte von Bauherrin und Eigentümer durchzusetzen.
Die Stadt verhängte für den Fall eines Polizeieinsatzes zudem ein Aufenthaltsverbot für einen Teil des Mittleren Schlossgartens (siehe rote Umrandung auf der Karte). Alle Personen, die sich dort aufhielten, hätten diesen Bereich spätestens mit Beginn der Einsatzmaßnahmen der Polizei "unverzüglich" zu verlassen, hieß es. Dieser Bereich des Parks dürfe währenddessen nicht betreten werden. Alle Zelte und Unterstände, Baumhäuser sowie persönliche Gegenstände müssen nach Angaben der Stadt spätestens bis 8.00 Uhr am 12. Januar entfernt werden. Sollte der in einer der Verfügung beigelegten Anlage gekennzeichnete Bereich nicht fristgerecht verlassen werden, "wird ihnen hiermit die Anwendung unmittelbaren Zwangs angedroht", so die Stadt in ihrem Schreiben.









