Donnerstag, 20.10. um 9 Uhr im Amtsgericht, Hauffstraße:
Die Anklage der Staatsanwaltschaft lautet auf Nötigung in sieben rechtlich selbstständigen Fällen.
Der Beschuldigte war Mitglied eines Zusammenschlusses unterschiedlichster Menschen, der nach der Zaunstellung Anfang August 2010 unter dem Motto „Abriss blockieren" mit Sitzkissen und Regenplanen vor dem Bautor am Nordflügel zu campieren begann.
Der Beklagte: „Mir ist wichtig darzulegen, dass die Blockaden kein Selbstzweck waren, sondern EIN wichtiger Bestandteil unter vielen einer offenen Demonstrationskultur. Die war zwar höllisch laut, aber die Motive fast durchweg lauter. Die Akteurinnen und Akteure waren und sind bereit, persönliche und gesellschaftliche Verantwortung zu übernehmen.
Vor Gericht werde ich versuchen, den Vorwurf der Staatsanwalt, die Blockaden seien ein schwerwiegender Eingriff in die Freiheitsrechte anderer und eine Schädigung der öffentlichen Ordnung gewesen, zu entkräften. Dies aus einer gewissen Außensicht – ich bin kein Schwabe – mit Verweis auf andere Aktionen zivilen Ungehorsams von Friedens-, Ökologie- und Antifa-Initiativen.
Dies ist ein weiteres Pilotverfahren, wo eine sehr weitgehende und demonstrationsfeindliche Auslegung des Nötigungsparagraphen seitens der Anklage auf dem Prüfstand steht. Der Ausgang hat auch präjudizierende Auswirkungen auf die vielen Verfahren im Wartestand und auf den Spielraum für künftige Aktionen zivilen Ungehorsams. Und es ist nicht nur das Gericht, es sind zuvorderst auch wir, die durch unser Verhalten diesen Spielraum erweitern oder einengen. Deshalb würde ich mich über rege Beteiligung und Unterstützung freuen."

























