Offener Brief:
Die Deutsche Bahn AG misst mit zweierlei Maß – Bei Stuttgart 21 werden Naturschutzbelange mit Füßen getreten
Sehr geehrter Herr Grube,
am gestrigen Dienstag sind im Auftrag der Deutschen Bahn AG weitere Bauarbeiten zum Grundwassermanagement im Mittleren Schlossgarten begonnen worden, die einen Eingriff in die Naturschutzbelange darstellen. So wurde beispielsweise ein Baum gefällt. Diese Arbeiten sind – wie schon die Baumfällungen am 30.09.2010 - rechtswidrig, da sie ohne Beachtung der im geltenden Planfeststellungsbeschluss verankerten landschaftspflegerischen und artenschutzrechtlichen Verpflichtungen durchgeführt wurden. Sie sind daher sofort einzustellen.
Wir weisen darauf hin, dass die Nebenbestimmung A.VIII.5.1 des Planfeststellungsbeschlusses vom 28.01.2005 von der Deutschen Bahn AG zwingend die Vorlage einer landschaftspflegerischen Ausführungsplanung rechtzeitig vor der Aufnahme von Bauarbeiten im Mittleren Schlossgarten verlangt. Auch das Eisenbahn-Bundesamt hat im Zusammenhang mit den Baumfällungen am 30.09.2010 die Rechtsauffassung vertreten, dass bei einem Projekt dieser Größenordnung und Komplexität eine landschaftspflegerische Ausführungsplanung in der Regel schrittweise mit dem Fortgang des Vorhabens erstellt werden muss. In dieser Ausführungsplanung sind auch die Vermeidungs- und Minderungsmaßnahmen zu konkretisieren. weiterlesen









