(leider noch nicht beim Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland veröffentlicht)
28. September 2010
BUND deckt Behördenfehler beim Artenschutz zu Stuttgart 21 auf
Stuttgart. Das Eisenbahnbundesamt (EBA) ist für die ordnungsgemäße Durchführung der Bau- und Abrissarbeiten zu Stuttgart 21 am Stuttgarter Hauptbahnhof zuständig. Dieser Aufgabe kommt die Behörde nach Meinung des BUND nicht ordentlich nach. Berthold Frieß, Landesgeschäftsführer des BUND erklärte dazu: "Die wiederholte Sichtung von Fledermäusen und Juchtenkäfern im Bereich der Stuttgart 21-Baustelle scheint das EBA völlig kalt zu lassen. Statt zügig und entschlossen zu handeln, taktiert die Behörde und gefährdet so den Schutz der streng geschützten Arten." Für den BUND lässt dieses Vorgehen nur einen Schluss zu: "Diese Schlamperei des EBA macht einen Abrissstopp notwendig", forderte der Landesgeschäftsführer.
Der BUND steht seit den ersten Sichtungen von Fledermäusen Ende August mit dem Eisenbahnbundesamt im Kontakt und hat seit zwei Wochen einen Rechtsanwalt zur Durchsetzung des Artenschutzes beim Bau von Stuttgart 21 engagiert. Rechtlich hat dies den Hintergrund, dass das Eisenbahnbundesamt zum Zeitpunkt der Planfeststellung davon ausging, das Artenschutzrecht sei auf planfeststellungsbedürftige Vorhaben nicht anwendbar. Diese Rechtsauffassung hat sich im Jahr 2006 als europarechtswidrig erwiesen. Gleichwohl wurden die erforderlichen artenschutzrechtlichen Untersuchungen bis heute nicht durchgeführt und die zur Realisierung des Vorhabens erforderlichen artenschutzrechtlichen Ausnahmegenehmigungen nicht erteilt.
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