Rede von Dipl.-Ing. Hans Heydemann, Ingenieure22, auf der 316. Montagsdemo am 4.4.2016
Luftnummer Stuttgart 21 – das Schwallbauwerk im Kernerviertel
Liebe K21-Freunde!
Die Bahn eiert weiterhin plan- und hilflos herum mit dem nicht genehmigungsfähigen Brandschutz bei Stuttgart 21 – dem doch angeblich bestgeplanten Projekt aller Zeiten! Mit faulen Tricks und Täuschungen versucht sie dennoch, eine Genehmigung hinzukriegen.
Vor einem Jahr hat die Bahn auf der Lenkungskreissitzung am 20.4.15 ihren Projekt- und Finanzierungspartnern Land BW und Stadt Stuttgart erklärt, beim EBA sei ein neuer Änderungsantrag gestellt – mittlerweile der 15. Dieser betrifft das Schwallbauwerk Süd am Fuße des Kernerviertels; man erwarte eine Genehmigung im September. Das war wohl von der Bahn etwas zu voreilig – die zugehörigen Pläne und der Erläuterungsbericht tragen das Datum 1.7.15 bzw. 30.7.15. Was ist das für eine Antragstellung, wenn wesentliche Unterlagen erst drei oder vier Monate später nachgeliefert werden? Doch die Bahn wirft bekanntlich dem EBA behördlichen Schwergang vor!
Aber worum geht es dabei überhaupt? Ein Schwallbauwerk ist vereinfacht gesagt ein riesiges Loch über den Tunneln, über das die Luftmasse, die ein fahrender Zug vor sich herschiebt, ins Freie entweichen kann und so ein zu starker Luftzug in der Tiefbahnsteighalle vermieden wird. Dafür ist sowohl auf der Nord- als auch auf der Südseite der Tiefbahnsteighalle je ein Schwallbauwerk vorgesehen. Der oberirdische Teil des Schwallbauwerkes ist als 16 m hoher hutzenförmiger Betonbunker geplant, das entspricht der Höhe eines 5stöckigen Hauses, potthässlich und mit einer Schallöffnungsfläche von 200 m².
Im unterirdischen Teil des Schwallbauwerkes Süd waren laut Planfeststellung 10 Kleinventilatoren vorgesehen, die zur Dauerlüftung der Tiefbahnsteighalle dienen sollten, um dort die durch Abwärme und Abriebstaub beim Bremsen verbrauchte Luft laufend zu erneuern. Anlagen zur Entrauchung der Tunnel waren im Schwallbauwerk bislang nicht geplant.








