Fotos: P. Brixel und P. Weiberg
"Habt ihr etwas anderes erwartet?“, fragten viele Prozess-Beobachter im Foyer des Landgerichts am vergangenen Mittwoch, 26. November. Kurz zuvor war von Richterin Haußmann der Beschluss zur Einstellung des „Wasserwerferprozesses“ nach § 153a StPO ergangen.
Ja, ich hätte etwas anderes erwartet. Und zwar, dass dieses Verfahren sauber bis zu Ende geführt wird. Zumindest das. Zwar hätte ich dann dem Gericht ein Urteil mit Freispruch oder einer geringen, eher symbolischen Strafe zugetraut, was schlimm genug gewesen wäre. Aber dass auf halber Strecke abgebrochen wird, weder ausstehende Zeugen gehört werden noch an einer weiteren Aufarbeitung der Vorgänge vom 30.9.2010 gearbeitet wird, dass ein himmelschreiendes Desinteresse besteht, mehr Klarheit in die Vorgänge am 30.9. zu bringen, hat mich geschockt. Die Klärung vieler Fragen hätte ich erwartet, stattdessen wurde deutlich: Die Wahrheit ist in dieser Stadt nicht erwünscht.
Wenn am selben Tag, wo die Beendigung des Verfahrens bekannt gegeben wird, auch noch der Ministerpräsident sagt, er sei „… erleichtert über die Einstellung und froh, nicht mehr als Zeuge aussagen zu müssen,“ dann nimmt er nicht zur Kenntnis, dass Justiz dafür da ist, Sachverhalte aufzuklären. Und zwar ohne Rücksicht auf das Wohlbefinden eines Zeugen, dem eine Aussage lästig ist, weil sie ihm gerade nicht in den Kram oder in den Terminkalender oder die Imagepflege passt. weiterlesen





















