Bericht der Klägerseite zum Erörterungstermin vom 21.05.2014 vor dem Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg zu den Klagen gegen die 5. und 10. Planänderung:
Gegenstand der 5. Planänderung war die Zentralisierung der vier zentralen Wasseraufbereitungsanlagen zu einer zentralen Anlage, wobei die Infiltrationsbrunnen, insbesondere der hier streitgegenständliche nicht planfestgestellt war, sondern dessen Standort nur nachrichtlich mitgeteilt wurde.
Gegenstand der 10. Planänderung war die Tieferlegung der so genannten Stadtbahntrasse der U 12 um bereichsweise bis zum 70 Zentimeter gegenüber der ursprünglichen Planung.
Das Gericht hat die Zulässigkeit beider Klagen klar bejaht.
Ausgiebig erörtert wurde in der Verhandlung, ob das Grundstück und damit das Geschäftsgebäude des Klägers allein durch die 5. und 10. Planänderung in dem betreffenden räumlichen Bereich beeinträchtigt werde. weiterlesen












