
Der Rahmenbefehl, oder woher Innenminister Gall weiß, dass eine Unterstützerin der hungerstreikenden Asylbewerber „natürlich“ auch S21-Gegnerin ist
Liebe Bespitzelte!
Immer wieder werde ich gefragt, was eigentlich der Rahmenbefehl sei. Daher nachfolgend eine Erklärung für alle Gutgläubigen, die meinen, NSA sei weit, das Ländle liberal und die Landesregierung aus GRÜNEN und SPD erfreut über kritische Bürgerinnen und Bürger:
Am 20.12.2011, also wenige Wochen nach der am Nichterreichen des Quorums gescheiterten Volksabstimmung zu S 21, hat das Landespolizeipräsidium des Innenministeriums Baden-Württemberg unter der Verantwortung des Innenministers Reinhold Gall (SPD) als „Verschlusssache – nur für den Dienstgebrauch“ mit dem Titel „Einsatzmaßnahmen im Zusammenhang mit dem Bauprojekt Stuttgart 21“ den „Rahmenbefehl Nr. 2“ erlassen. Der Befehl baut auf dem „Rahmenbefehl Nr. 1“ vom 19.7.2010 der früheren Landesregierung von CDU und FDP auf und ist unterteilt in Ausführungen zu Lage (1.), Leitlinien (2.), Auftrag (3.) und Sonstiges (4.) Er wurde an sämtliche Polizeibehörden des Landes, das Landesamt für Verfassungsschutz, mehrere Ministerien und weitere Behörden übersandt. Die geschätzte Anzahl der damit angesprochenen Staatsdiener dürfte bei mindestens 30.000 liegen. Nur einer davon hat es gewagt, den brisanten Inhalt öffentlich zu machen.
Regelungen im Rahmenbefehl
Um die Bedeutung des Rahmenbefehls zu verstehen, muss man einige Punkte des Inhalts kennen. Wer annimmt, ein Befehl des Landespolizeipräsidiums könne nur polizeiliche Aufgaben betreffen, hat sich getäuscht, wie folgende Zitate zeigen:
„Das Stresstestergebnis wurde am 29.07.2011 vorgestellt, hierbei wurde die Leistungsfähigkeit des Tiefbahnhofs bestätigt.“
„Die am 27.11.2011 durchgeführte Volksabstimmung zum S21-Kündigungsgesetz ergab für das Bauprojekt S21 eine deutliche Mehrheit (52,9 % in Stuttgart, 58,8% in Baden-Württemberg).“
„Auf längere Sicht erscheint es wahrscheinlich, dass sich der Protest im Wesentlichen auf die Umweltaktivisten, insbesondere die Parkschützer, konzentriert. In diesem Zusammenhang kann eine Zunahme extremistischer Einflüsse nicht ausgeschlossen werden.“
In den Leitlinien wird „eine systematische Medienauswertung als adäquate Reaktionsoption bezüglich entsprechender Veröffentlichungen in den Medien“ angeordnet.
Aus dem Auftrag:
„Das Polizeipräsidium Stuttgart stellt eine adäquate und kontinuierliche weiterlesen →