... diese berühmte Frage des Pilatus stellte sich für die Anwesenden im Saal des Landgerichts am Mittwochmorgen, 27.3., beim Berufungsverfahren gleich mehrfach, während sie den Hauptkommissar und - damals, am 8.2.2011, Zugführer der BFE-Einheit – sowie seine damalige Untergebene hören mussten. An jenem kalten Februartag zur Mappuszeit will der Herr Kommissar den Demonstranten L., der am Nordflügel gegen die zerstörerische "Baumverpflanzung" protestierte, von der Straße abgeführt haben, und zwar vom Mittelstreifen aus. Die Anklage lautete auf versuchte Körperverletzung und Widerstand gegen die Staatsgewalt. Den ursprünglichen Vorwurf „schwere Verkehrsgefährdung“ hatte man inzwischen fallengelassen, er wurde aber von den Polizisten in ihrer Aussage als Zeugen wieder zur Sprache gebracht.
Gegen das Urteil aus dem vorangegangenen Amtsgerichtsverfahren – 30 Tagessätze à 50 Euro – war man in Berufung gegangen, der Law-and-order-Staatsanwalt Fuchs (heute abwesend) genauso wie die Anwältin des Angeklagten.
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