Eine erst vor kurzem beim Verwaltungsgerichthof Baden-Württemberg eingereichte Klage (Az. 5 S 220/13) eines Eigentümers gegen die 10. Planänderung des Bahnprojekts Stuttgart 21 wendet sich gegen weitere Risiken der Gebäudestabilität.
Nach der 10. Planänderung soll der in bergmännischer Weise noch zu errichtenden Stadtbahntunnel bei dem Projekt Stuttgart 21 entlang der Heilbronner Straße um bis zu 70 Zentimeter tiefer gelegt werden als geplant. Grund für die Tieferlegung war die Befürchtung der Planer, dass es wegen der Überschneidung mit der Fernbahntrasse des geplanten Tiefbahnhofs zu Streuströmen kommen könnte. Risiken für die Eigentümer wurden ausgeblendet.
Mit der Tieferlegung verbunden sind weitere nicht geprüfte Risiken der Wasserhaushaltung, der Geologie und damit der Standfestigkeit der Gebäude. Selbst die Stadt Stuttgart hat schon im Juli 2011 ein geologisches Gutachten gefordert. Dieser Forderung ist die Betreiberin des Vorhabens Stuttgart 21 bis heute nicht nachgekommen.
Während das Eisenbahn-Bundesamt für die 7. Planänderung ein öffentliches Anhörungsverfahren durchgeführt hat, wurde bei der 10. Planänderung kein öffentliches Anhörungsverfahren durchgeführt, um damit heimlich an den betroffenen Eigentümern vorbei vollendete Fakten zu schaffen. Denn auch im Rahmen der 10. Planänderung gibt weiterlesen








