Klage gegen zu hohe Stationspreise hat bundesweite Signalwirkung
Der „David“ Bodensee-Oberschwaben-Bahn (BOB) hat gegen den „Goliath“ Deutsche Bahn ein Gerichtsverfahren mit hoher Signalwirkung gewonnen. Anlass war das System der so genannten „Stationspreise“, die die Bahn von Eisenbahn-Verkehrsunternehmen verlangt. Das Urteil kostet die DB AG rund eine halbe Million Euro – es dürfte jedoch bundesweit eine Welle weiterer Verfahren lostreten.
Das Urteil hat Grundsatzcharakter: Das zum 1.1.2005 von der DB Station & Service AG eingeführte Stationspreissystem ist damit gekippt. Die DB-Tochter hatte die Preise für die Nutzung ihrer Bahnhöfe und Haltepunkte zum Teil drastisch erhöht. Für die BOB, die eine 42 Kilometer lange Strecke auf DB-Gleisen befährt, bedeutete das Mehrkosten von 36 Prozent. Insbesondere bei kleineren Stationen entlang der Strecke haben sich durch das neue System die Entgelte verdreifacht. Die BOB kürzte die Zahlungen, die DB-Tochter klagte. 2009 unterlag die BOB in einem ersten Verfahren vor dem Landgericht Berlin. Im Berufungsverfahren im Oktober 2012 hob das Kammergericht Berlin nun das Urteil aus erster Instanz auf und gab der BOB vollumfänglich Recht. Die Revision wurde nicht zugelassen, das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.
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