Finanzminister darf Gestattungsvertrag nicht unterschreiben
Stuttgart, 16. Dezember 2011: Bei der 104. Montagsdemo gegen Stuttgart 21 fordern die Parkschützer Finanzminister Nils Schmid erneut auf, den Gestattungsvertrag für die Abholzung des Stuttgarter Schlossgartens nicht zu unterschreiben. Er darf sich nicht weiter auf Kosten des Landes von der Bahn zum Narren halten lassen. Der Finanzminister muss vielmehr alle ihm zur Verfügung stehenden Mittel nutzen, um die Bahn zur Offenlegung der wahren Kosten und Risiken des Tunnelprojekts Stuttgart 21 zu zwingen. Das heißt insbesondere, dass er den Forderungen der Bahn nicht einfach nachkommen darf, während die Bahn sich konsequent weigert, ihren Auskunftspflichten gegenüber dem Land nachzukommen.
„Für die für Januar von der Bahn geplanten Arbeiten gibt es derzeit keine technische Notwendigkeit“, sagt Matthias von Herrmann, Pressesprecher der Parkschützer. „Diese Arbeiten verfolgen ein einziges Ziel: Das Land Baden-Württemberg und die Stadt Stuttgart erpressbar machen. Das darf unsere Regierung nicht zulassen, denn dass es zu erheblichen Mehrkosten kommen wird, ist so sicher wie das Amen in der Kirche. Ministerpräsident Kretschmann hat vor der Volksabstimmung völlig zurecht festgestellt, dass er dem Land gegenüber verpflichtet ist, die Einhaltung des Kostendeckels sicherzustellen, bevor das Land durch von der Bahn geschaffene Fakten erpressbar ist. Nur langt es nicht, von seinen Pflichten gegenüber dem Land zu reden – jetzt muss der Ministerpräsiden dafür sorgen, dass sein Finanzminister diese Forderungen auch gegenüber der Bahn durchsetzt.“
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