Kennen Sie das Jugendbuch „Gepäckschein 666″ von Alfred Weidemann? Es ist ein Klassiker der Jugendliteratur und mir vor Kurzem wieder in die Hände gefallen, als ich für meinen sechsjährigen Sohn die alten Bücher durchsucht habe, die ich aufgehoben habe. In dem Buch klärt eine Gruppe von Jugendlichen, die sich mit Schuheputzen Geld im Nachkriegshamburg verdient, einen Bankraub auf. Der Bankraub selbst war dabei äußerst spektakulär, fand er nämlich am helllichten Tage mitten in der City statt: Die Bankräuber hatten sich als Filmteam getarnt, die „richtige“ Polizei hatte bei den „falschen“ Dreharbeiten geholfen, die Straßen abgesperrt und die Abfahrt der vermeintlich seriösen Filmer gesichert – und so erst die Straftat ermöglicht.
Die Szene aus dem Buch fiel mir automatisch ein, als ich eine aktuelle Presseerklärung zu „Stuttgart 21″ las – und mich wieder an dieses umstrittene Bahnprojekt erinnerte. Ich hatte schon vor etwa einem Jahr einige Blogeinträge hierzu eingestellt, und auch diese beschäftigten sich mit der Frage, ob die dortige Baumfällaktion rechtswidrig war – eine Baumfällaktion, die massiv durch die Polizei geschützt wurde; so massiv, dass die Bürgerproteste am Ende niedergemacht und eine Reihe von Demonstranten teilweise schwerstverletzt waren. Bis heute rechtfertigt die Polizeiführung diesen Einsatz damit, dass man rechtmäßige Aktionen der Deutschen Bahn vor Ort gegen rechtswidrige Störungen habe sichern müssen.
Und nun dieser Artikel nicht nur in der „Stuttgarter Zeitung“:
„Die Baumfällarbeiten der Deutschen Bahn für das umstrittene Bahnprojekt „Stuttgart 21“ haben juristische Folgen. Die Stuttgarter Staatsanwaltschaft habe einen Strafbefehl gegen drei Männer im Alter von 31 bis 51 Jahren beantragt, sagte eine Sprecherin der Behörde der Nachrichtenagentur dapd am Freitag. Den Männern werde vorgeworfen, gegen das Bundesnaturschutzgesetz weiterlesen