Einspruch gegen 2. Planänderungsverfahren zum Stuttgart-21-Fildertunnel ist für jede Bürgerin und jeden Bürger der BRD, auch außerhalb Stuttgarts und Baden-Württembergs, noch bis 18.10. (Posteingang!) möglich!
Anbei findet sich als Anhang, bzw. HIER einen Muster-Einspruch gegen den Fildertunnel für Stuttgart 21 mit der dringenden Bitte, diesen auszudrucken, auzufüllen, zu unterschreiben und schnellstens an das Regierungspräsidium Stuttgart abzusenden - wir wollen die Bahn AG mit tausenden von Einsprüchen "zudecken"!
Ohne Zulauftunnel ist der Bau des "Tiefbahnhofes Stuttgart 21" nicht möglich!
Betroffen und damit berechtigt zum Einspruch ist jede Bürgerin und jeder Bürger der BRD, auch außerhalb Stuttgarts und Baden-Württembergs, nämlich als Bahnfahrer und Steuerzahler allemal!
Der Aufwand für den Einzelnen sind max. fünf Minuten zum Ausfüllen, eine Briefmarke und ab in den Briefkasten, fertig. Weitergehende Verpflichtungen entstehen damit nicht. Wer will, kann dann später am Erörterungsverfahren teilnehmen, muss es aber nicht.
Aber ohne Einspruch ist später jede rechtliche Möglichkeit verbaut!
Deshalb: Beteiligt Euch am Einspruch! Und sendet diesen auch gleich ab, damit die Eingangsfrist gewahrt wird. Es zählt allein der Eingang des Schreibens und nicht etwa der Poststempel der Absendung!
UPDATE: Leider ist bei diesem Mustereinspruch von der Entwurfsfassung zur Endfassung folgender sehr wichtige Satz verlorengegangen (Hier im Download ergänzt):
Der BUND Kreisverband Stuttgart, Rotebühlstraße 86/1, 70178 Stuttgart vertritt diesen Einspruch.
Es gilt folgende Regel bei Planfeststellungsverfahren:
"Bei Einwendungen, die von mehr als 50 Personen auf Unterschriftenlisten oder in Form von vervielfältigten gleichlautenden Texten eingereicht werden, ist ein Vertreter der Unterzeichner mit Namen, Beruf und Anschrift zu bezeichnen. Anderenfalls können die Einwendungen unberücksichtigt bleiben."
Anmerkung: Vereine sind auch juristische Personen.
Falls Einwender nichts Eigenes mehr dazuschreiben, ist dringend notwendig, dass der Einspruch um den vorgenannten Satz ergänzt wird.
Der Einspruch liegt auch bei der Rund um die Uhr, also 24 Stunden, besetzten Mahnwache am Stuttgarter HBF Nordflügel aus und kann dort direkt ausgefüllt und abgegeben werden.
Bitte machen Sie darauf aufmerksam, wenn Sie den Mustereinspruch weiterverteilen.
Es ist bedauerlich und unverständlich, dass dem BUND dieser Formfehler unterlaufen ist.