Die Jugendoffensive gegen Stuttgart 21 wehrt sich gegen die Vorwürfe des Polizeipräsidiums, sie mobilisiere Kinder und Jugendliche zu illegalen Blockaden und instrumentalisiere sie. Die Aktivisten der Jugendoffensive sind schockiert, dass Polizeipräsident Züfle Jugendlichen, die sich bewusst gegen die illegalen Baumaßnahmen am GWM stellen, ihr eigenes politisches Denken abspricht, obwohl Schüler/-innen tagtäglich mit dem Fehlen von finanziellen Mitteln an ihren Schulen konfrontiert sind und zusehen müssen, wie Milliarden leichtfertig und ohne wasserdichte Prüfung in einem utopischen Bauprojekt namens Stuttgart 21 versenkt werden.
Wenn Schüler/-innen und Jugendliche sich für Demokratie und Mitsprache und für sie wichtige Fragen der eigenen Zukunft sowie für mehr Geld für Bildung statt für einen Prestigebahnhof einsetzen, werden sie vom Staatsapparat eingeschüchtert, ihr Recht auf und ihre Fähigkeit zu eigenständigem Handeln wird ihnen abgesprochen, obwohl zum Beispiel das Wahlrecht ab 16 von vielen Seiten diskutiert und gewollt wird.
Ein Sprecher der Jugendoffensive erklärt: „Anstatt die repressive Maulkorbpolitik ihrer Vorgänger fortzusetzen, sollte sich die Kultusministerin Gabriele Warminski-Leitheußer lieber um die eklatanten Probleme im Bildungsbereich kümmern und politisches Engagement der Schüler würdigen“. Stattdessen spricht sie – wie Innenminister Gall und das Polizeipräsidium – mit einer juristisch äußerst fragwürdigen Argumentation das Recht auf Versammlungsfreiheit ab.
Paragraf 8 des Grundgesetzes sichert jedem das Recht auf eine friedliche Versammlung zu, und die Jugendoffensive ruft ausdrücklich zu friedlichem und buntem Protest auf.
Auch der Vorwurf, die Jugendoffensive hätte Kinder zu Blockaden aufgefordert, stimmt nicht. Der Aufruf wendet sich ausdrücklich an Jugendliche (ab 16 Jahren) und an Erziehungsberechtigte.
Das Polizeipräsidium wirft der Jugendoffensive vor, zu Straftaten aufzurufen. Das stimmt nicht. Sitzblockaden sind laut einem Urteil des Verfassungsgerichtes von 1995 keine Nötigung, sondern befinden sich im Bereich der friedlichen Versammlung.
Besonders bestürzend ist die Tatsache, dass Minister und Medien Bezug auf die am 30.09.2010 von der Jugendoffensive angemeldete Schülerdemonstration nehmen, und das brutale Vorgehen der Polizei den Jugendlichen anhängen wollen, obwohl nachweislich von Seiten der Schüler sowie aller anderen Demonstranten keine Gewalt ausging.
Die Jugendoffensive wird sich von den Einschüchterungsversuchen nicht beeindrucken lassen und an der geplanten Blockade festhalten. Sie fordert alle Schüler und Jugendlichen und deren Eltern auf, sich ihr Recht auf Meinungs- und Versammlungsfreiheit nicht nehmen zu lassen.
Ein Sprecher der Jugendoffensive sagt: „ Wir appellieren an die Polizei, Schlagstöcke und Pfefferspray in der Dienststelle zu lassen. Es sollte Polizei und Politik klar sein, dass auch ihre Kinder an der Blockade teilnehmen und ihr Recht auf freie Meinungsäußerung wahrnehmen könnten“.
Gerade in diesen Tagen ist Solidarität in der Bewegung notwendig, deshalb ruft die Jugendoffensive alle S21-Gegner auf, ihr den Rücken zu stärken und ein Zeichen gegen präventive Kriminalisierung von friedlichem Widerstand zu setzen.
Die Jugendoffensive freut sich über Solidaritätserklärungen (Organisationen u. Personen) an
jugendoffensive [at] yahoo.de
Diese werden dann auf der Homepage der Jugendoffensive veröffentlicht.
Update: Rechtsanwalt Udo Vetter hat einen interessanten Artikel dazu veröffentlicht. Darin heißt es u.a.
Offenbar ist der Stuttgarter Polizei auch nicht bekannt, dass Sitzblockaden durchaus ein legitimes Mittel in der politischen Auseinandersetzung sein können. Das Bundesverfassungsgericht hat das im Jahr 1995 ausdrücklich festgestellt; es hat den Automatismus Blockade = strafbare Nötigung verworfen. Es kommt immer auf den Einzelfall an, nämlich auf die Intention der Blockierer, den Grad der Beeinträchtigung durch die Blockade und etwa die Bereitschaft, sich ohne Gegenwehr von Polizeikräften wegtragen zu lassen. Es ist zwar möglich, dass Teilnehmer der Sitzblockade sich wegen Nötigung strafbar machen. Es steht aber keineswegs fest.