Stellungnahme des Tübinger Rechtsanwalts Jürgen Hemeyer:
Nach der Berichterstattung sagte Professor Würtenberger vor dem Untersuchungsausschuss Folgendes:
„Die Sitzblockaden gegen die Bau- und Einsatzfahrzeuge wertete der Jurist als Verhinderungsaktionen. Ebenso wie Hausbesetzungen von der Polizei mit Gewalt beendet werden dürften, könnten auch demokratisch legitimierte Baumaßnahmen mit der Anwendung unmittelbaren Zwangs geschützt werden. Auch der Einsatz von Pfefferspray und Wasserwerfern sei verhältnismäßig gewesen, da kein milderes Mittel das gleiche Ziel erreicht hätte.“
Diese Äußerungen sind sachlich und fachlich erschreckend inkompetent: Was notwendig sei, sei auch verhältnismäßig. Selbst ein halbwegs sprachkundiger juristischer Laie erkennt auf den ersten Blick, dass es eine derartige Gleichsetzung nicht geben kann.
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