Antwort von Dieter Reicherter auf Mail von Jochen Stopper
Sehr geehrter Herr Stopper,
vielen Dank für Ihre Antwort. Darum, ob ich verärgert bin oder nicht, geht es überhaupt nicht, sondern darum, wie es mit einem verkorksten Projekt weitergehen soll.
Interessant, dass Sie einem Juristen die durch die Volksabstimmung entstandene rechtliche Lage erklären wollen. Ich verweise jedoch zu diesem Thema auf die mir vorliegende schriftliche Auskunft der damaligen Landesabstimmungsleiterin Friedrich vom 13.2.2012, aus der ich wörtlich zitiere: „Gegenstand der Volksabstimmung war ausschließlich das S 21-Kündigungsgesetz [...] Anderslautende Medienberichte beruhen auf der Pressefreiheit und sind rechtlich irrelevant. Nachdem die Gesetzesvorlage die nach der Landesverfassung erforderliche Stimmenmehrheit nicht erreicht hat, hat sich insoweit auch keine Änderung der Rechtslage ergeben.“
Doch auch logisch kann ich Ihre Argumentation nicht nachvollziehen. Wenn vor der Volksabstimmung gültige Verträge bestanden – und hinterher auch, hat sich doch rechtlich nichts geändert. Oder inzwischen doch? Immerhin bietet ja Paragraf 313 des Bürgerlichen Gesetzbuches bei einer schwerwiegenden Veränderung der einem Vertrag zugrunde liegenden Umstände die Möglichkeit einer Kündigung oder Vertragsauflösung.
Und zur politischen Bindung an die Volksabstimmung fand ich in der Stuttgarter Zeitung vom 30.1.2013 folgende Ausführungen: