Gerichtsentscheid zu Bürgerbegehren „Storno 21“ ist sehr ungünstig für die Bahn:
Der Verursacher zahlt die hohen Mehrkosten
Die Deutsche Bahn AG muss wohl selbst die 2,3 Milliarden Euro zahlen, um die nach ihrem Eingeständnis vom Dezember 2012 das Projekt „Stuttgart 21“ mindestens teurer wird als die vertraglich vereinbarten 4,5 Milliarden Euro. Denn für diese Mehrkosten müsse wahrscheinlich haften, „wer die Überschreitung verursacht hat und in wessen Risikosphäre sie fällt“. So entschied es das Verwaltungsgericht Stuttgart mit einem in dieser Woche zugestellten Eilentscheid vom 30. September 2015 (7 K 3612/15).
Nach der Ablehnung des Bürgerbegehrens „Storno 21“ Anfang Juli im Stuttgarter Gemeinderat hatte Rechtsanwalt Eisenhart von Loeper, zugleich Sprecher des Aktionsbündnisses gegen S21, das Eilverfahren für S21-Gegner eingeleitet.
Den Gerichtsentscheid bewertet der Anwalt als „wichtiges Signal gegen die schleichende Verdunkelung bei S21“. Jetzt müsse der Aufsichtsrat der Deutschen Bahn AG sich ganz neu seiner gesetzlichen Pflicht stellen, die Wirtschaftlichkeit und Sinnhaftigkeit dieses Projekts zu beachten. Denn die Bahn könne sich jetzt als alleiniger Vorhabenträger an ihrer Verantwortung als Kostenverursacher nicht mehr vorbeimogeln. Auch deren Projektpartner – speziell die Stadt Stuttgart und das Land Baden-Württemberg – dürften sich nun „nicht länger wegducken, sonst könnten sie beim unvermeidlich nächsten Kostenanstieg leicht zur Geisel der Bahn werden“.