Am Amtsgericht Stuttgart fand heute die Verhandlung von zwei Parkschützerinnen statt, die sich am 15.2.2012 im Mittleren Schlossgarten an einen Baum gekettet hatten.
OStA Bernhard Häußler forderte im Plädoyer eine Strafe im symbolischen unteren Bereich, weil auch er die Beweggründe der Angeklagten anerkenne.
Die Verteidigung sah in der Ankettaktion keine Gewalt oder Widerstand gegen Polizeibeamte, lediglich Widerstand im Sinne einer Meinungsäußerung. Immerhin hat sich kein Polizist zu Wort gemeldet, gegen den die Angeklagten Widerstand geleistet hätten. Daher forderte die Verteidigung Freispruch.
Das Urteil lautet: Beide Angeklagten sind schuldig gesprochen wg. Widerstands gegen Vollstreckungsbeamte. Nina Picasso erhielt 30 Tagessätze à 40 EUR (Schlossgarten), Myriam Rapp 40 Tagessätze à 25 EUR (Schlossgarten + Südflügel). Die Richterin begründete ihr Urteil so: Jede aktive gegen einen Amtsträger gerichtete Handlung sei Gewalt.
Von den Medien waren die Stuttgarter Nachrichten, die Bild-Zeitung und SWR-Radio vertreten.
Hier präsentieren wir Ihnen die Einlassung der Angeklagten Myriam Rapp:
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