Kleiner Baustopp
Das Vorhaben der Bahn, eine Reihe größerer Bäume in einer Wohnanlage in der Sängerstraße zu fällen, um Bauplatz vor dem geplanten unteren Tunnelmund des Fildertunnels zu schaffen, ist gescheitert!
Vor dem Amtsgericht Stuttgart einigten sich gestern ein Wohnungseigner, zugleich Stuttgart-21-Gegner, und die Bahn, dass die großwüchsigen Bäume in der betreffenden Wohnanlage auf absehbare Zeit nicht gefällt werden dürfen.
Der gegenteilige Beschluss der Wohnungseigentümer, den die Bahn zur Beseitigung der Bäume erwirkt hatte, ist ungültig, weil es sich nach Einschätzung des Gerichts um keine "ordnungsgemäße Verwaltung" des Baumbestandes handelt, sondern um einen unzulässigen Vorgriff auf den Abriss des Wohngebäudes, worüber das Zivilgericht nicht ent- scheidet.
Für den Wohnungseigentümer wies Eisenhart von Loeper als Prozessanwalt zusätzlich auf die aktuell fehlende Projektfinanzierung und auf die noch schwebenden Verfahren beim Verwaltungsgerichtshof und beim Bundesverfassungsgericht hin.