Gedanken zur Prozesswelle um Park und Wagenburgtunnel, von Petra Brixel
„Sie haben sich nicht unverzüglich aus einer öffentlichen Versammlung entfernt, obwohl diese Veranstaltung durch die zuständige Behörde aufgelöst wurde.“ Bußgeldbescheide über 100 Euro wegen dieser Ordnungswidrigkeit – geschehen am 21.1.2012 am Wagenburgtunnel bzw. am 15.2.2012 im Mittleren Schlossgarten – erhielten in den letzten Monaten zig S21-Gegner.
Gerichtliche Verfahren aufgrund von eingelegten Widersprüchen werden derzeit am Amtsgericht Stuttgart abgewickelt. Mehrmals pro Woche – und das geht bis weit in den November hinein – finden sich Beschuldigte im Gericht ein, um sich den Anschuldigungen zu stellen. Auslöser der Verfahren ist das Amt für öffentliche Ordnung (welches das Bußgeld verhängt) und die Staatsanwaltschaft (welche den Widerspruch nicht gelten lässt und ein Ordnungswidrigkeitsverfahren eröffnet).
Die Kausalitätskette lässt sich weiter zurückverfolgen: Die Beschuldigten hielten sich am 21. Januar bzw. 15. Februar am angeblich falschen Versammlungsort auf, den sie aber ganz bewusst gewählt hatten, da hier die Bahn trotz nicht abgeschlossener Planfeststellungsverfahren, einer zweifelhaften Volksabstimmung und den rechtlichen sowie sachlichen Mängeln des Projekts mit dem Bau von S21 angefangen hat. Wäre alles rechtmäßig zugegangen, so wäre das Projekt nicht angefangen worden, wären Bäume nicht gefällt worden, hätte man weder im Park noch am Wagenburgtunnel protestieren müssen. Doch es kam bekanntlich anders. Rechtsempfinden und Einsatz für Menschen- und Naturrechte, zusammen mit bürgerschaftlichem Engagement und Zivilcourage führte in den Nächten des 21.1. und 15. 2. Hunderte von Menschen an die bekannten Plätze, zu Protestveranstaltungen und zum friedlichen Widerstand gegen die polizeilichen Einsatzkräfte.
Allen Prozessen gemeinsam ist die Suche nach der Wahrheit, verbunden mit der Suche nach der Allgemeinverfügung. weiterlesen








