Beobachtet und kommentiert von Petra Brixel
Einer der größten Schätze der K21-Bewegung ist die Solidarität im Gerichtssaal. Wann auch immer ein Prozesstermin bekannt gegeben wird … der Angeklagte kann sich darauf verlassen, dass er eben nicht verlassen ist, sondern dass Zuschauer voller Empathie dem Prozess beiwohnen. So auch am letzten Montag, 8. Oktober, um 14:00 Uhr am Amtsgericht beim Prozess „Müller gegen Müller“. Wegen des hohen Zuschaueraufkommens wurde von Saal 3 in den größeren Saal 1 umgezogen, aber auch der reichte nicht aus, so dass leider einige Interessenten auf dem Flur verbleiben mussten.
Der Angeklagte M. hatte am 5. Oktober 2011 einen Button getragen, auf dem das Angesicht eines den Schlagstock hebenden Polizisten zu sehen war, umrahmt von den Worten „Gewaltliebende, brutale Schlägercops verurteilen und ab in den Knast“. Der Staatsanwalt hatte einen Strafbefehl wegen Verstoßes gegen das Persönlichkeitsrecht (Beleidigung) und gegen das Kunsturhebergesetz erlassen, gegen den M. dann Widerspruch eingelegt hatte. So trafen sich nun Staatsanwalt F., der Angeklagte M., sein Rechtsbeistand J., der Zeuge PolizeiWM K. und Richterin T. vor Gericht.
Der Staatsanwalt verlas die Anklageschrift, nach der M. die beiden Verstöße zur Last gelegt wurden. Der Angeklagte M. schilderte daraufhin den Vorfall aus seiner Sicht: weiterlesen











