BUND-Pressemitteilung vom 8. Februar 2012
EBA muss landschaftspflegerische Ausführungsplanung verbindlich einfordern
Der Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland (BUND), Landesverband Baden-Württemberg bezieht Stellung zum Beschluss des VGH Baden-Württemberg Stuttgart. „Das Eisenbahn-Bundesamt muss die schon im Planfeststellungsbeschluss verfügte und nun vom VGH bekräftigte Verpflichtung zur Vorlage einer landschaftspflegerischen Ausführungsplanung verbindlich einfordern“, kommentierte BUND-Landesvorsitzende Dr. Brigitte Dahlbender den Beschluss des VGH Baden-Württemberg vom 3.2.2012.
Die sogenannte „Maßnahmenplanung“, die die Deutsche Bahn beim Eisenbahn-Bundesamt (EBA) eingereicht hat, erfüllt die Kriterien der landschaftspflegerischen Ausführungsplanung nicht.
Es fehlt die zwingend vorgeschriebene Abstimmung mit dem Regierungspräsidium (RP) als höherer Naturschutzbehörde sowie mit der Stadt Stuttgart. Das RP hatte der „Maßnahmenplanung“ nicht zugestimmt, die Stadt Stuttgart wurde gar nicht erst konsultiert.
„In der Konsequenz der Argumentation des VGH bedeutet dies, dass Baumfällungen derzeit gegen den Planfeststellungsbeschluss verstoßen und damit rechtswidrig sind“, so Brigitte Dahlbender, weiterlesen →