Ingenieure reichen Beschwerde beim Eisenbahnbundesamt ein
Stuttgart, 4. August 2011: Beim Grundwassermanagement für Stuttgart 21 wird nach wie vor mit rostenden Stahlrohren gearbeitet – obwohl der Rost nicht grundwasserverträglich ist und der Einsatz solcher Rohre im Planfeststellungsbeschluss ausdrücklich untersagt ist. So darf nicht weitergebaut werden; dafür hat die Bahn kein Baurecht!
Die Parkschützer informieren, dass die Ingenieure22 beim Eisenbahnbundesamt Beschwerde eingereicht haben: Als Aufsichtsbehörde ist das Eisenbahnbundesamt (EBA) verpflichtet, einzuschreiten, wenn die Bahn gegen Auflagen eines Planfeststellungsbeschlusses verstößt. Das vollständigen Beschwerdeschreiben finden Sie im Anhang.
„Am 27. Mai hat der Bahn-Konzernbevollmächtigte für S21, Eckart Fricke, im Rathaus erklärt, ein innerer Korrosionsschutz für die Rohre sei selbstverständlich vorgesehen“, sagt Dipl.-Ing. Hans Heydemann von den Ingenieuren gegen Stuttgart 21. „Das war eine dreiste Lüge: Schon nach wenigen Tagen unter freiem Himmel rosten die Rohre innen. Solche offensichtlichen Lügen dürfen nicht ungestraft bleiben! Wenn schon Bahnchef Grube und Angela Merkel als oberste Instanz der Bahn nicht eingreifen, so muss zumindest Ministerpräsident Winfried Kretschmann Konsequenzen ziehen: Die widerrechtliche Verlegung dieser Rohre darf nicht auch noch durch das Land unterstützt werden. Unsere Landespolizei darf für dieses vorsätzlich kriminelle Treiben keine Amtshilfe leisten. Dafür kann und dafür muss Winfried Kretschmann sorgen.“
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