OFFENER BRIEF an Dr. Heiner Geißler
Stuttgart, 30. Juni 2011
Sehr geehrter Herr Dr. Geißler!
Im Vorfeld des Stresstests besteht angesichts diverser Äußerungen vonseiten der Bahn die Gefahr, dass wesentliche Elemente des „Schlichtungs“-Prozesses aufgeweicht werden oder in den Hintergrund treten. Wir bitten Sie als Moderator deshalb um einige klärende Äußerungen.
Zum Stresstest selbst:
Bitte erklären Sie öffentlich, dass …
1. eine Abkehr von der zentralen in der „Schlichtung“ vereinbarten Verpflichtung der Bahn, dass sie nachzuweisen hat, dass in S21 „ein Fahrplan mit 30 Prozent Leistungszuwachs in der Spitzenstunde mit guter Betriebsqualität möglich ist“, für Sie nicht infrage kommt.
Das moralische Baurecht der Bahn hängt an der Einlösung dieses Versprechens.
2. ein gültiger Nachweis, dass S21 30% mehr Leistung bringt als der bestehende Bahnhof, voraussetzt, dass die Leistungsfähigkeit des bestehenden Bahnhofs nach denselben von beiden Seiten anerkannten Bahnstandards erhoben sein muss. Dies ist kein „zweiter Stresstest“ (wie es in den Medien hieß), sondern logischer Teil des geforderten Nachweises der Leistungssteigerung.
Eine bloße Bezugnahme auf den gegenwärtigen Fahrplan des Kopfbahnhofs war nie offizielle Position im „Schlichtungs“-Verfahren, denn dann würde ohne Fakten-Prüfung („Alle Fakten auf den Tisch!“) davon ausgegangen, dass der gegenwärtige Fahrplan die tatsächliche maximale Leistungsfähigkeit widerspiegelt.
3. Ihre Empfehlung zum Weiterbau von S21 von der Umsetzung der Forderungen des „Schlichter“-Spruchs abhängt, Sie also umgekehrt vom Weiterbau abraten, wenn beispielsweise die verkehrliche Leistungsfähigkeit von S21 geringer sein sollte als in der „Schlichtung“ gefordert.
4. dass eine offizielle Veranstaltung zum Stresstest ohne gleichberechtigte Teilnahme von Vertreter/innen des „Aktionsbündnisses“ für Sie nicht infrage kommt („Alle an einen Tisch!“).
Ohne sachgemäße und öffentliche Überprüfung der Daten auch durch das „Aktionsbündnis“ (auch die gleichberechtigte und gleichzeitige und ausreichend frühe Information über Datendetails) ist aber der Stresstest nicht als „bestanden“ zu bewerten und er wird zu keiner Befriedung führen.
Zu den weiteren Elementen der „Schlichtung“: weiterlesen