Staatsanwaltschaft: Anliegen der S21-Gegner unterstützenswert
Stuttgart, 10. März 2011: Drei weitere Angeklagte der Nordflügelbesetzung wurden heute bei ihrer Verhandlung vor dem Amtsgericht Stuttgart wegen Hausfriedensbruch zu je 10 Tagessätze zwischen 8 und 30 Euro verurteilt. Damit blieb das Gericht erneut deutlich unter dem Strafantrag der Staatsanwaltschaft, die 20 Tagessätze und höhere Tagessatz-Beträge gefordert hatte. Während des Plädoyers nannte die Staatsanwältin das Anliegen der S21-Gegner unterstützenswert und führte aus, dass unter Umständen gar kein Hausfriedensbruch vorläge.
„Eine Anklage der deutschen Bahn wegen Hausfriedensbruchs empfinde ich als absurd, zumal sie zu 100% in öffentlichem Besitz ist“, sagt eine der Angeklagten, Parkschützerin Sunita Pal. „Der Nordflügel ist bereits abgerissen, und durch unsere friedliche Demonstration im Nordflügel ist niemand zu schaden gekommen. Hier geht es wohl eher darum, unbequeme Bürger juristisch vorzuführen und einzuschüchtern, die berechtigt auf Missstände hingewiesen haben.“
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