Auch wenn sich ein Großteil der Zuschauer in diesem ungewöhnlichen Prozess am Montag, 18. März 2013, am Ende einen Freispruch gewünscht hätte, so ist die Angeklagte Monika D. doch sichtlich erleichtert aus dem Gerichtssaal gegangen. Erleichtert, weil sie mit 90 Tagessätzen nicht vorbestraft ist und weil eine Anklage wegen Widerstands gegen Vollstreckungsbeamte fallengelassen wurde.
Ein Rückblick: In den vergangenen Monaten hatten Angeklagte und Zuschauer in anderen Prozessen immer wieder erlebt, wie selbst passiver Protest (z. B. bei einer Ankettung) oder das Zucken eines Fußes bei einer Räumung als Widerstand gegen die Staatsgewalt bestraft wurde. Dieses Mal jedoch, in dem Prozess am 18. März 2013, wurde nach dem Betrachten eines Videos und der Aussage der Angeklagten dieser attestiert, dass sie, die sich im Rahmen einer Personalienfeststellung zu Boden hatte fallen lassen, keinen strafbaren Widerstand geleistet hatte.
Anklage nach YouTube-Video:
Dass das besagte Video und damit die Anklage überhaupt Teil des Prozesses waren, ist dem Internet zu verdanken. Ein bei einer Protestversammlung vor dem Bautor des GWM am 18. Juni 2011 gedrehtes Kurzvideo war auf YouTube gestellt worden und somit auch der Staatsanwaltschaft zugänglich. Diese pickte sich dann nicht etwa die Drohung „Ich zerschlage euch die Knochen, wenn ihr nicht weggeht!“ (dem Sinne nach) eines stockschwingenden Polizisten heraus, mit dem Ziel einer Dienstaufsichtsbeschwerde, sondern fokussierte sich auf eine kurze Sequenz, in der Monika D. bei der Räumung unfreiwillig zu Boden ging und passiv dort lag bzw. dann von Polizisten grob weggezogen wurde. Staatsanwältin und Richterin waren sichtlich irritiert angesichts der in dieser Räumung personell und mental überforderten Polizisten, so dass sie die gesamten Vorgänge in dem Video nicht bewerteten und das Verfahren in diesem Einzelfall einstellten. So blieben „nur“ die 17 Anschuldigungen wegen Nötigung übrig. Diese waren dann Inhalt des weiteren Prozesses. weiterlesen









