Aktionsbündnis zieht Fazit aus Kramer-Gutachten zum Gleisvorfeld des Hauptbahnhofs
Das jetzt von Baden-Württembergs Verkehrsminister Winfried Hermann vorgelegte Gutachten des unabhängigen Bahnrechtsexperten Professor Urs Kramer enthüllt erneut die auffällige Rechtswidrigkeit des Bahnprojekts S 21, so Dr. Eisenhart von Loeper, Jurist und Sprecher des Aktionsbündnisses gegen Stuttgart 21.
Laut Kramer-Gutachten ist der geplante Tiefbahnhof kein bloßer Umbau, sondern eine genehmigungspflichtige "Stilllegung" des Kopfbahnhofs, die bei dem fortbestehendem Verkehrsbedarf rechtlich nicht zulässig ist. Daher hätten die Deutsche Bahn AG und Stuttgarts Ex-OB Wolfgang Schuster das spekulative Immobiliengeschäft zum Verkauf des Gleisvorfeldes nie abschließen dürfen. weiterlesen







