Anklage wg. Besetzung des Abrissbaggers am Nordflügel
Stuttgart, 3. Februar 2011: Heute wurden sechs Aktivistinnen und Aktivisten von ROBIN WOOD und von den Parkschützern einkommensabhängig zu 15 Tagessätzen zwischen fünf bis 20 Euro verurteilt.
Die Angeklagten werden Rechtsmittel gegen diese Urteil einlegen, obwohl im Falle von Berufung bei Gerichtsurteilen bis zu 15 Tagessätzen diese erschwert ist: Es besteht eine sogenannte „Annahmeberufung“; d. h., man kann zwar einen Antrag auf Berufung stellen, aber letztlich entscheidet das Landgericht, ob der Antrag angenommen wird. Daher sieht der Verteidiger der Angeklagten im Urteil den Versuch, die Angeklagten ruhigzustellen und sie von einer Berufung abzuhalten.
In einer achtstündigen Anhörung mussten sich die S21-Gegner gegen ihre Kriminalisierung vor Gericht wehren. Sie hatten im August vergangenen Jahres gegen Stuttgart 21 demonstriert und waren in der Nähe eines besetzten Abrissbaggers am Nordflügel des Stuttgarter Hauptbahnhofs von der Polizei angetroffen worden. Die Staatsanwaltschaft wirft ihnen Hausfriedensbruch vor und hatte ihnen Strafbefehle über 30 Tagessätze à 20 Euro zugestellt. Alle Angeklagten hatten Einspruch dagegen eingelegt.
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