Im Editorial des IHK-Magazins 11/10 wird, namentlich durch Andreas Richter, erneut die S21-Werbetrommel gerührt.
Er schreibt, das Bundesverwaltungsgericht habe geurteilt, die Vollversammlung sei „das Maß aller Dinge“. Und er wiederholt erneut das Märchen von den freien demokratischen Wahlen.
Der Bundesverband für freie Kammern (bffk) schreibt hierzu unter anderem:
Das Bundesverwaltungsgericht hat festgestellt, dass die Vollversammlung einer IHK das Gesamtinteresse „zu ermitteln“ habe. Wer das gleichsetzt mit einem Beschluss der Vollversammlung will nicht verstehen, dass die Ermittlung des Gesamtinteresses ein mühsamer, ein demokratischer Prozess ist. Zitat Bundesverwaltungsgericht: das ".... Gesamtinteresse ihrer Mitglieder muss unter Berücksichtigung der wirtschaftlichen Interessen einzelner Gewerbezweige oder Betriebe abwägend und ausgleichend ermittelt werden. Es ist ein gewichtetes Ergebnis und damit weder eine Summe oder Potenzierung der Einzelinteressen noch ihr kleinster gemeinsamer Nenner." Nein, sie haben es noch nicht begriffen, weil sie es nicht begreifen wollen. Sich an das Urteil zu halten, bedeutet weniger laut, weniger Einmischung, weniger ... Weniger kennen unsere Kammerfunktionäre aber nicht.
Alle IHK-Zwangsmitglieder haben die Möglichkeit, das Magazin zur Kundgebung im Park am Bauzaun (Samstag, 13.11. ab 14:30 Uhr) und montagabends zum Treffen im Café Schlossblick mitzubringen.






