In der kommenden Woche werden zwei Aktionen der Parkschützer gegen Stuttgart 21 vor Gericht verhandelt:
Dienstag, 12. April 2016
9:00 Uhr
Landgericht Stuttgart, Urbanstr. 20, Saal 105 (EG)
Zwei Parkschützerinnen hatten sich am 13.1.2012 am Südflügel des Stuttgarter Hauptbahnhofs mit Fahrradschlössern angekettet, um gegen dessen Abriss und gegen Stuttgart 21 zu protestieren und die Diskussion darüber in die Öffentlichkeit zu tragen.
Außerdem hatten sich Nina Picasso und Myriam Rapp vor der Räumung des Schlossgartens am 15.2.2012 an einen Baum im Park gekettet. Beide Aktionen werden zusammen verhandelt. Den beiden Parkschützerinnen wird Widerstand gegen Polizisten vorgeworfen, obwohl sie sich jeweils vollkommen friedlich verhielten und dies von den Polizei-Zeugen bestätigt wurde.
Beide waren vom Landgericht Stuttgart im Januar 2014 bereits freigesprochen worden, der Richter hatte die Motivation der Aktion hervorgehoben. Die Staatsanwaltschaft ging daraufhin in Berufung, das Oberlandesgericht Stuttgart verwies den Fall zurück ans Landgericht zur Berufungsverhandlung, die am kommenden Dienstag beginnt.
- Bericht der Stuttgarter Nachrichten (Myriam Rapp im Video ab Min. 0:38)
- Bericht in der Südwestpresse
- Stuttgarter Zeitung über die erste Verhandlungsrunde am Amtgericht
- BAA-Bericht über die Verhandlung am Landgericht (inkl. Freispruch)
Mittwoch, 13. April 2016
9:00 Uhr
Amtsgericht Stuttgart, Hauffstr. 5, Saal 1 (EG)
Mit einem 30 m² großen Banner machten Parkschützer im August 2013 auf die milliardenschwere Finanzierungslücke bei S21 aufmerksam - und darauf, dass Finanzminister Nils Schmid nichts unternimmt, um eine finanzielle Haftung des Landes juristisch wirksam zu verhindern. Sechs der beteiligten Parkschützer sind nun angeklagt, mit der Aktion den 'Hausfrieden' der Jubiläumssäule gestört zu haben.









