Der Nesenbachkanal unter dem S21-Tiefbahnhof wurde vom Eisenbahn-Bundesamt (EBA) genehmigt und darf trotz der damit verbundenen massiven Eingriffe in die Verkehrsinfrastruktur durch jahrelange SSB-Sperrungen sowie diverser Umleitungen und Strassensperrungen auf einer wichtigen Verkehrsachse zur Innenstadt gebaut werden.
Mit der 14. Planänderung zum Nesenbachdücker hat die Bahn eine offene Bauweise beim EBA beantragt; ursprünglich sollte unterirdisch gegraben werden (was kostenintensiver für die Bahn gewesen wäre). In dieser Planänderung sehen Umweltverbände und Ingenieure ein hohes Risiko und haben Einwände in Bezug auf geologische Baugrundrisiken sowie der Gefährdung des Stuttgarter Mineralwassers geäußert. Der Düker kommt den mineralwasserführenden Schichten gefährlich nahe wie auch mehrfach auf BAA berichtet wurde. Die EBA sieht das Ganze weniger Riskant, Zitat aus der 14. Planänderung:
Das Eisenbahn-Bundesamt hat festgestellt, dass von dem Vorhaben keine erheblichen nachteiligen Umweltauswirkungen ausgehen, so dass eine Verpflichtung zur Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung nicht besteht ... Die von dem Bau der Stadtbahnachse 31 betroffenen Bäume 400035 und 400040 würden durch den erforderlichen Baugrubenverbau nachhaltig im Wurzelwerk beschädigt werden. Zur Vermeidung ist mit Bescheid vom 31. Juli 2014 die Umsetzung dieser Bäume in den unbeanspruchten Bereich des Juchtenkäferhabitates genehmigt worden.
Am Gebhard-Müller Platz und in den Straßen rundum wird es eng
Über die mit der Planänderung verbundenen verkehrlichen Probleme wurde auch in den Stuttgarter Nachrichten im Artikel von Konstantin Schwarz gewarnt.
Auszüge: Das Ordnungsamt der Stadt Stuttgart warnt vor Staus aufgrund von S21. Verkehrs- und Umweltverbände kritisieren die Einschränkung des Stadtbahnbetriebs. Der neue Vorschlag missachtet die von der städtischen Straßenverkehrsbehörde festgeschriebenen Grundsätze. Diese lauten, dass „die Anzahl der derzeit bestehenden Fahrstreifen im Bereich Gebhard-Müller-Platz und Schillerstraße auch während der Bauzeit zu erhalten sind“.
Diese Vorgabe kann die Bahn offenbar nicht mehr einhalten. Der Antrag der Bahn sei „nicht genehmigungsreif“, sagt Axel Wieland, Vorsitzender des BUND-Regionalverbands. Die Wasserbehörde der Stadt könne keine Stellungnahme abgeben, weil Gutachten fehlten. Das Ordnungsamt moniert, dass während der 15 Bauabschnitte und der damit einhergehenden Verkehrsstufen teils aus zwei Fahrspuren eine werden soll. Schlussbemerkung: Die neuen Planungen könnten „von der Straßenverkehrsbehörde nicht mitgetragen werden“. zum ganzen Artikel HIER
Das EBA gibt im Gegensatz zu den bisherigen Planfeststellungen nicht vor, dass zur Sicherstellung des Verkehrsflusses alle Fahrbahnspuren der Schillerstraße erhalten bleiben müssen und schreibt dazu lapidar: Die Vorhabensänderung führt zu einem zuvor nicht erforderlichen bauzeitlichen Eingriff in den Straßenraum und damit in die Verkehrsführung in der Schillerstraße. Die Aufrechterhaltung des hierüber geführten Verkehrs ist beabsichtigt. Die von den Trägern öffentlicher Belange auch zu dieser Frage abgegebenen Stellungnahmen und Konzepte lassen indes den Schluss zu, dass keine unzumutbaren Zustände auftreten werden.
Die EBA setzt auf "sofortige Vollziehung" mit der Begründung:
Die Anordnung erfolgt, weil das öffentliche Interesse am Vollzug dieses Bescheides gegenüber dem Interesse an der aufschiebenden Wirkung einer Anfechtungsklage überwiegt.











