Pressemitteilung des Aktionsbündnisses gegen Stuttgart 21
Will die Bundeskanzlerin einen Subventionsbetrug verantworten?
Bundeskanzlerin Angela Merkel, die sich jüngst wieder so vehement für das Projekt „Stuttgart 21“ ausgesprochen hat, wird sich fragen müssen, ob sie damit einen Subventionsbetrug gegenüber der Europäischen Union mitverantworten will. Diesen Schluss zieht das Aktionsbündnis gegen Stuttgart 21 aus der Strafanzeige, die der Richter i. R. Christoph Strecker von den Juristen zu Stuttgart 21 am 19. Februar bei der Staatsanwaltschaft Berlin eingereicht hat.
Diese Anzeige richtet sich formal gegen jenen Beamten des Bundesverkehrsministeriums, der den Antrag auf EU-Subventionen unterzeichnet hat. Sie wirft den Verantwortlichen vor, “eine Subvention der Europäischen Union in Höhe von 114.470.000 Euro erschlichen zu haben“. Die Subvention war beantragt worden mit der Begründung, der künftige Durchgangsbahnhof erreiche wegen der „Beseitigung des Engpasses Stuttgarter Hauptbahnhof auf den Zulaufstrecken und durch Fahrstraßenausschlüsse im Kopfbahnhof“ die doppelte Leistungsfähigkeit (siehe Seite 13, Ziffer 4.1 im Subventionsantrag). Tatsächlich aber wird mit Stuttgart 21 die Leistungsfähigkeit des Hauptbahnhofs um ein Drittel verringert.
Erst nach langen Recherchen – auch bei der EU-Kommission – war Richter Strecker in den Besitz des Subventionsantrags gelangt. Dessen Inhalt wertet der Jurist weiterlesen









