Banner wird entfernt: IHK setzt Signal des Entgegenkommens …

11. April 2011
IHK setzt Signal des Entgegenkommens
Urteil zum Banner pro S 21 bisher noch nicht rechtskräftig

Die Industrie- und Handelskammer (IHK) Region Stuttgart setzt ein Signal des Entgegenkommens und hängt das S-21-Banner vorläufig ab. Zwar hat das Urteil des Stuttgarter Verwaltungsgerichts gegen das am IHK-Gebäude gezeigte Banner pro S 21 noch keine Rechtskraft, doch die anhaltende Emotionalisierung bei diesem Thema bewegt die IHK zu diesem Schritt. Im Verlauf der Verhandlung, so Hauptgeschäftsführer Andreas Richter, habe der Vorsitzende keinen Zweifel daran gelassen, dass die IHK berechtig ist, zu dem Projekt Stellung zu beziehen. Die IHK werde sich somit auch weiterhin für S21 und den Bau der Neubaustrecke aussprechen. Seitens des Gerichts sei nicht die Haltung der IHK zu S21 gerügt worden, sondern vielmehr die Form, dies auch über ein Plakat zum Ausdruck zu bringen. Tatsache bleibe auch nach der Verhandlung, dass die Vollversammlung der IHK alle erforderlichen Beratungen und Beschlüsse für die Positionierung zu S21 vollzogen habe. Laut Rechtslage stünde es der IHK zu, zunächst das Vorliegen der schriftlichen Urteilsbegründung abzuwarten und dann innerhalb von 30 Tagen zu entscheiden, ob der Antrag gestellt wird, in die nächste Instanz zu gehen. Im Prinzip könnte die IHK unverändert das Banner zeigen. Die Prüfung, ob man den Rechtsweg weiter beschreitet, wird die IHK auf jeden Fall vornehmen. „Sollte mit der Urteilsbegründung das laut IHK-Gesetz bestehende Recht der Kammer in Zweifel gezogen werden, die Interessen der Mitgliedsunternehmen zu vertreten, dürfte ein solcher Schritt naheliegen", so Richter.

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Unterstützung erwünscht: Gerichtstermin am morgigen Dienstag, 12. April

Am morgigen Dienstag, dem 12. April 2011 um 14.00 Uhr findet im Amtsgericht Stuttgart (Hauffstraße 5) im Saal 1 ein weiterer Gerichtstermin wegen des Protests gegen Stuttgart 21 statt. Wenn es euch möglich ist, kommt zu der Verhandlung, denn Unterstützung ist erwünscht.

Die Angeklagte nahm am 22.12.2010 an einer Mahnwache vor dem Landtag teil. An diesem Tag machte Ex-Ministerpräsident Mappus seine Aussage vor dem Untersuchungsausschuss zum Polizeieinsatz am 30.09. im Schlossgarten. Auf einem Plakat präsentierte sie Forderungen von Amnesty International: Identifikationspflicht für Polizisten, unabhängige Untersuchung bei Polizeigewalt und Aufzeichnung der Vorgänge in Polizeigewahrsam.

Zwei Polizisten fühlten sich von einer ihrer Ausrufe persönlich beleidigt. Sie erklärt dazu: "Weder kenne ich die beiden Polizisten, noch hatte ich die Absicht, jemanden persönlich zu beleidigen. Vielmehr wird aus meiner Sicht diese, meine Aussage aus dem Zusammenhang gerissen. Ich äußerte mich im Zusammenhang mit den Vorgängen vom 30.9. und auch mit Blick auf die Diskrepanz zwischen der Zahl an Anzeigen gegen Polizisten gegenüber den daraus resultierten Verurteilungen. Auch erwähnte ich, dass ohne Identifikationspflicht viele dieser Straftaten im Schutze der Anonymität begangen werden können. Auch am 30.9. waren es mehrere hundert Verletzte (beinahe 400), viele davon Jugendliche oder Kinder. Bis heute gibt es meines Wissens aber gerade mal eine Verurteilung (eines Polizisten, Anm. d. Red.) bei dieser hohen Anzahl an Körperverletzungen".

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Heute vor einem Jahr

Erinnert ihr euch noch?

Hach, das waren noch Zeiten. Kein durch Wasserwerfer zerstörter Park, keine potthässliche Verschandelung durch Grundwassermanipulation.

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Medienberichte 09.04.

gulli: Stuttgart 21: Was wurde eigentlich aus Dietrich Wagner? (Interview)
Südkurier/dpa: Sonderzug - S-21-Gegner bei Bonatz-Schau
reuters: Bahn-Chef droht mit Milliardenforderung bei Aus für Stuttgart 21
taz: Der Bahnhof und die Maultaschen-Connection
Stuttgarter Nachrichten: Joe Bauer: Neues von John Silver
Neckar Chronik: Das Motto lautet: S 21 stoppen – Wir nehmen Euch beim Wort!
greenpeace magazin:Bahn-Chef Grube glaubt an Fertigstellung von Stuttgart 21

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Medienberichte 08.04.

SWR: IHK-Plakatwerbung zu Stuttgart 21 nicht erlaubt
Stuttgarter Zeitung: IHK muss Stuttgart-21-Plakat abhängen
Stuttgarter Nachrichten: Bahn: Baustopp nicht bis Volksentscheid
VG Stuttgart: IHK Plakate zum Bahnprojekt "Stuttgart 21" rechtswidrig
dapd: Plakataktion der IHK zu "Stuttgart 21" war rechtswidrig
medien milch: Stuttgart21-Foto wird "Bild des Jahres"
dapd: Schuster fordert von Grünen Einhaltung der "Stuttgart 21"-Verträge
Schwäbische Zeitung: Vom Flugverbot bis Stuttgart 21: «dpa-Bilder des Jahres»
Rhein-Neckar-Zeitung:Rückendeckung für Mohr

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Bilder von der Demo im Eckensee

Gestern haben Parkschützer im Eckensee mit 2 Bannern gegen Stuttgart 21 protestiert und symbolisch die Vorgespräche zwischen Grünen und SPD zu Stuttgart 21 beobachtet.

Warum IM Eckensee? Das Seeufer bildet die Grenze zur Bannmeile, Demos sind nur außerhalb der Bannmeile erlaubt, also stiegen die Parkschützer ins Wasser, um möglichst nah am Landtag zu sein 🙂

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Gruppe aus Park sucht andere Fläche

Gestern haben wir mit einer Presseerklärung den Wunsch der Parkbewohner in die Medien getragen, dass sich die Situation im Park verändern soll: Bis Ende April sollen die Zelte auf der Liegewiese abgebaut werden und am 8. Mai bei einer Begrünungsaktion neues Gras gesät werden. Danach steht die Liegewiese bald wieder der gesamten Bevölkerung als Erholungsraum zur Verfügung.

Eine Gruppe der Parkbewohner möchte als solche auch weiterhin zusammen leben - sie haben sich im Widerstand gegen S21 kennengelernt und wollen die entstandene Freundschaft über den Widerstand hinaus erhalten.

Am liebsten möchte diese Gruppe auf einem freien Gelände leben; daher suchen wir für sie nach einem Areal, das die folgenden Kriterien erfüllt:

  • ca. 5.000 m² groß
  • mit einem verlassenen Gebäude darauf
  • Anschluss an die U- oder S-Bahn in VVS-Zone 10 oder 20

Wenn Sie über ein geeignetes Grundstück verfügen oder ein solches kennen, dann wenden Sie sich bitte an uns: presse (at) parkschuetzer.org

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(Update) Aktuelles Urteil: IHK-Werbung für Stuttgart 21 ist rechtswidrig!

Wegen Feststellung Kammerkompetenzbereich hat das Verwaltungsgericht Stuttgart – 4. Kammer – durch den vorsitzenden Richter am Verwaltungsgericht Dr. Rudisile, die Richterin am Verwaltungsgericht Müller und die Richterin am Verwaltungsgericht Burr sowie durch den ehrenamtlichen Richter Deitigsmann und die ehrenamtliche Richterin Stadelmaier

am 07.04.2011 für   R e c h t  erkannt:

Es wird festgestellt, dass die Erklärung und Stellungnahme zum Bahnprojekt Stuttgart 21 auf dem Plakat am IHK-Gebäude und der Abdruck des Plakats im IHK-Magazin 10/2010 rechtswidrig sind.

Die Beklagte trägt die Kosten des Verfahrens.

Update: Das Interesse, nicht nur der IHK-Zwangsmitglieder, an diesem Fall ist riesengroß und so war der Zuschauerraum des Verwaltungsgerichts fast voll. Die IHK Stuttgart war durch ihren Geschäftsführer Andreas Richter vertreten. Unter anderem musste er sich der Frage stellen, warum die IHK erst so kurz vor der Landtagswahl  in Baden-Württemberg Werbung für Stuttgart 21 machte – denn schließlich wurde Stuttgart 21 bereits 2006 beschlossen.

Update 2: Pressemitteilung der IHK

Nr. 011/11 - 8. April 2011

IHK steht unverändert zu Stuttgart 21
Verwaltungsgericht beanstandet Banner am IHK-Gebäude

Die Industrie- und Handelskammer (IHK) Region Stuttgart steht unverändert zu Stuttgart 21 und der Neubaustrecke nach Ulm. Seit gut einem halben Jahr macht die Kammer mit einem Banner am Gebäude der Zentrale in der Stuttgarter Jägerstraße diese Position der Vollversammlung deutlich. Die Positionierung der IHK für das Projekt, die Veranstaltung von zahlreichen Foren des Dialogs und des Meinungsaustauschs und die intensive sachliche und fachliche Auseinandersetzung der Kammer in ihren Medien findet bei den Mitgliedsbetrieben weiterhin große Zustimmung. Das Verwaltungsgericht Stuttgart hat in der gestrigen Verhandlung einer Klage gegen dieses Banner bestätigt, dass die IHK das Recht hat, sich für Stuttgart 21 auszusprechen und einzusetzen. Wohl aber wurde es als unzulässig erklärt, diese Position auch mittels eines Plakats zum Ausdruck zu bringen. Die IHK wird nach Erhalt der schriftlichen Urteilsbegründung prüfen, in die nächste Instanz zu gehen.  Entscheidend wird dabei auch die Frage sein, ob die IHK in ihren Rechten als Interessenvertreter der Unternehmen eingeschränkt werden soll.

Die IHK ist überzeugt, dass es für ihre Mitgliedsunternehmen unverändert wichtig und notwendig bleibt, nach einer gründliche Abwägung gegenseitiger Interessen die Meinung der Wirtschaft gegenüber Politik und Gesellschaft zu vertreten und für die Positionen der Unternehmen zu werben. Dies ist ihr gesetzlicher Auftrag an. Gerade bei strittigen Themen müsse auch weiterhin die Möglichkeit bestehen, die Haltung der Wirtschaft deutlich zu machen. Wenn der IHK hingegen immer dann schweigen soll, wenn die Meinung der Unternehmen besonders gefragt ist, werde das Selbstverwaltungsrecht der Wirtschaft ad absurdum geführt. Bisher habe jede politische Partei Wert auf den Rat und die Meinung der IHKs gelegt und diesen auch gerne in Anspruch genommen. Zugleich ist die IHK überzeugt, dass eine Einschränkung der Interessenvertretung auf breite Ablehnung in der Mitgliedschaft stoßen würde.

Diese Pressemitteilung steht auch auf www.stuttgart.ihk.de, Dok.-Nr. 87235.

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In eigener Sache: Kommentare und Spam

Gerade stöbere ich in unserem Spamordner herum und musste feststellen, dass sich leider ein paar gültige Kommentare darin verheddert hatten. Deshalb möchte ich nochmal klarstellen, dass wir hier nur in seltenen Fällen zu so drastischen Maßnahmen wie Löschen von Kommentaren greifen. Manchmal werden Kommentare automatisch als Spam markiert, und wir haben leider nicht immer die Zeit und Nerven, den Spamordner zu kontrollieren. Bitte habt ein bisschen Nachsicht mit uns überarbeiteten Berufsdemonstranten 😉

Natürlich gibt es auch hin und wieder den Fall, dass uns ein Kommentar so sauer aufstößt, dass wir ihn entweder teilweise zensieren oder ganz aus dem Verkehr nehmen. Diese Fälle betreffen hauptsächlich

  • Beleidigungen und Verunglimpfungen
  • Aufrufe zu Gewalt und Straftaten
  • krasse Verstöße gegen den Datenschutz (bspw. Veröffentlichung von Privatadressen und anderen persönlichen Daten)

Wir haben kein Problem mit anderen Meinungen, solange sie zivilisiert vorgetragen werden. Wer hier jedoch nur rumstänkert, hat verloren, das gilt für alle.

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Ausflug in die Welt der „anderen“

Getreu dem Motto "Kenne Deinen Gegner" verweisen wir an dieser Stelle auf das Blog "Glühwürmchen und Herzbeben", geschrieben von 2 überzeugten Gegner-Gegnern. Haltet euch mit bösen Kommentaren bitte zurück, aber schaut euch ruhig mal an, was "die andere Seite" so denkt und fühlt. Wobei ich jetzt mal kategorisch ausschließe, dass die beiden repräsentativ für alle Befürworter sind, denn solche Schubladen wollen wir hier gar nicht erst aufmachen.

Einen Tipp an die beiden Autoren Superfliege und Syntronica (aka Glühwürmchen und Herzbeben) hätte ich allerdings: verwechselt nicht die Parkbewohner mit der Gesamtheit des S21-Widerstandes. Das wäre in etwa so wie zu behaupten, ihr beiden wärt repräsentativ für die Bevölkerung Stuttgarts.

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Presseerklärung: Parkschützer und Aktionsbündnis setzen neues Zeichen für Erhalt des Schlossgartens

Säaktion und Parkfest für Stuttgarter Bürgerinnen und Bürger

Stuttgart, 7. April 2011: Stuttgarter Bürgerinnen und Bürger, darunter viele Parkschützer, haben am 30. September zu Tausenden ihren Schlossgarten verteidigt. Anschließend haben Parkschützer die Bäume des Schlossgartens bewacht und vor der Fällung bewahrt. Auch den harten Winter über sind die rund 30 Parkschützer in ihren Zelten geblieben, um den Schlossgarten zu schützen. Sie haben sich damit sichtbar gegen die Zerstörung des Parks und für eine zukunftsweisende Bahnpolitik eingesetzt, am runden Tisch in der Parkwache informiert und ein Diskussionsforum geboten. „Dieses besondere Engagement hat alle Beteiligten besonders im Winter viel Kraft gekostet“, so Niko, Sprecher der Parkbewohner. „Wir sind sehr froh, dass wir mit der Unterstützung der Bevölkerung durchgehalten haben, um gemeinsam den Park zu schützen. Unterstützt haben uns viele Stuttgarter durch Spenden und durch ihre Solidarität. Das war eine besondere Erfahrung, für die wir sehr dankbar sind.“

Am 8. Mai werden die Aktiven Parkschützer gemeinsam mit dem gesamten Aktionsbündnis ein neues Zeichen für den Erhalt des Schlossgartens setzen. Mit einer Säaktion werden sie dem Schlossgarten wieder einen frühlingshaften Rasen schenken. Der Park wird danach für die Sommermonate als Erholungsraum wieder allen Stuttgarter Bürgerinnen und Bürgern zur Verfügung stehen. Dies wurde auf der Sitzung des Aktionsbündnisses am vergangenen Dienstag einstimmig und ohne Enthaltung beschlossen.
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Eine DNA-Probe (Speichelprobe) ist NICHT die Standardprozedur

Kleine Durchsage aus der Rechtsabteilung:

Dumm nur, dass die suggerierte Rechtslage überhaupt nicht mit der tatsächlichen übereinstimmt. Auch heute sind DNA-Proben kein Standard, sondern die gesetzliche Ausnahme.

Solltet ihr also mal in die Verlegenheit kommen, bei der Polizei vorstellig zu werden: lasst euch kein X für ein U vormachen. DNA-Proben nur gegen Vorlage einer richterlichen Anordnung. Erklärt euch bloß nicht mit irgendwas einverstanden.

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