Das Aktionsbündnis gegen Stuttgart 21 startet ein neues Bürgerbegehren mit dem Ziel des Ausstiegs der Stadt Stuttgart aus dem Projekt. In der Schlichtung wurden viele Defizite des Projekts aufgezeigt. Jetzt soll zusätzlich die fehlende rechtliche Legitimität von Stuttgart 21 in den Blick genommen werden. „In dieser Stadt gibt es einen ungelösten Konflikt, ein Gefühl der Ohnmacht - trotz Faktencheck, trotz Schlichterspruch. Dieser Konflikt kann nur gelöst werden, indem die Bürger endlich die Möglichkeit erhalten, zumindest über die Zuschüsse der Stadt zu Stuttgart 21 selber abstimmen zu können, mit dem Ziel einer friedlichen Koexistenz in unserer Stadt“, sagt Sigrid Klausmann-Sittler, eine der drei Vertrauensleute des Bürgerbegehrens.
Hintergrund des nun gestarteten Bürgerbegehrens ist die verfassungswidrige Beteiligung der Stadt an Stuttgart 21. Stuttgart 21 ist ein Bahnprojekt. Es sollen neue Schienenwege und ein neuer Durchgangsbahnhof gebaut werden. Der Bau von Eisenbahninfrastruktur ist grundsätzlich Sache des Bundes. Der Bund hat hierfür allein die Verwaltungszuständigkeit. Er ist deshalb auch verpflichtet, diesen Bau zu finanzieren. Aus Art. 104 a Abs. 1 GG ergibt sich das Verbot der Finanzierung des Baus von Eisenbahnen des Bundes durch die Länder und Gemeinden. Über ihre Projektbeteiligung finanziert die Stadt Stuttgart (nach derzeitigem Stand mit einem Anteil von maximal 291,8 Mio. €) somit eine Bundesaufgabe mit. Die pauschale Mitfinanzierung des Eisenbahnprojekts Stuttgart 21 durch die Stadt Stuttgart (und das Land Baden-Württemberg) ist deshalb verfassungswidrig.
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