Aufgrund großer Nachfrage hat sich unsere Jura-Gruppe zusammengesetzt und folgende Verhaltensregeln und Tipps für den zivilen Ungehorsam zusammengestellt. Wir werden diese Tipps auch auf der Jura-Seite veröffent-lichen.
Wir, der Juristische Arbeitskreis haben uns heute ein paar Gedanken gemacht und auch recherchiert.
Der Übergang der Nutzungsrechte auf die Deutsche Bahn AG ändert für unseren Widerstand erst einmal nichts. Denn die Nutzungsverhältnisse spielen keine Rolle, wenn das Gelände eingezäunt und damit umfriedet wird. In jedem Fall bedeutet dies bei Überwindung des Bauzauns, Sachbeschädigung (für die erste Reihe sozusagen) und für die anderen Hausfriedensbruch. Der wird natürlich erst geahndet, wenn von Seiten der Deutschen Bahn AG, aber auch vom Land Baden-Württemberg (im Falle des Schlossgartens) Strafanzeige gestellt wird. Erfahrungswerte haben wir noch nicht, weil noch keine Verfahren beim Gericht anhängig sind.
Es gilt das in den Rechtshilfevorträgen Gesagte:
In dem Moment, wo ein Bauzaun - wie auch immer - überwunden wird, befinden wir uns im Bereich des Hausfriedensbruchs. Wenn das nur Flatterbänder sind, nicht.
Wir können davon ausgehen, dass um die Bauzäune Polizeiketten stehen, weshalb es dringend geboten ist, dass im Vorfeld Tausende von uns im Park mit voller Ausrüstung stehen, liegen und sitzen. Eine Versorgung etc. wird dann durchaus mit Anlaufschwierigkeiten erfolgen können. Zunächst muss die Masse Mensch im Park stehen und meiner Ansicht nach haben wir in Stuttgart genügend Menschen, die stocksauer sind, und trotzdem - und vielleicht auch jetzt erst recht - gewaltfrei bleiben wollen, um den Park zu füllen.
Deshalb der Appell des Arbeitskreises Jura der Parkschützer:
Wer kann, geht hin mit voller Ausrüstung und bleibt.
Sinnvolle Verhaltensweisen
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