Gegner machen Stuttgart 21 bundesweit zum Thema

Pressemitteilung des Aktionsbündnisses gegen S21 vom 6. Mai 2015

Anhörungen von Sachverständigen in Berlin: Gegner machen Stuttgart 21 bundesweit zum Thema

Auf Antrag der Fraktionen von Grünen und Linken tagte am 6. Mai in Berlin der Verkehrsausschuss des Deutschen Bundestages. Zur öffentlichen Anhörung unter dem Titel „Offene Fragen zum Bahnhofsprojekt Stuttgart 21 aufklären“ hatten die Koalitionsfraktionen fünf Sachverständige aufgeboten, unter ihnen vier Top-Manager der Deutschen Bahn sowie der Direktor des Instituts für Eisenbahn- und Verkehrswesen, Professor Ullrich Martin, Autor höchst fragwürdiger Studien zur Leistungsfähigkeit des Tiefbahnhofs im Auftrag der Deutschen Bahn. Die Grünen hatten Matthias Lieb vom Verkehrsclub Deutschland (VCD) als Experten benannt, die Linken den Stern-Journalisten Arno Luik.

Ein Fazit dieser ungleich gewichteten Anhörung zogen vor der Presse Matthias Gastel, bahnpolitischer Sprecher der Grünen Bundestagsfraktion, und Sabine Leidig, verkehrspolitische Sprecherin der Fraktion DIE LINKE. Beide kritisierten die mangelhafte Transparenz dieser Anhörung: Zum einen habe die Unionsfraktion im Verkehrsausschuss ihr Veto eingelegt gegen den Antrag, die Veranstaltung öffentlich zu übertragen. Zum anderen seien die Bahnvertreter dort ihre Unterlagen schuldig geblieben, hätten zur Anhörung – im Gegensatz zu den Sachverständigen von Grünen und Linken – keine einzige Zeile dafür zu Papier gebracht und somit demokratische Spielregeln grob missachtet.

Wegen der politischen Unwucht im Verkehrsausschuss lud das Aktionsbündnis gegen Stuttgart 21 am Nachmittag in die NABU-Bundesgeschäftsstelle, Berlin, zu einer „Außerparlamentarischen Anhörung“, die der ehemalige Bundestagsabgeordnete Peter Conradi (SPD) leitete.

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Pressemitteilung der Vertrauensleute des zweiten Bürgerbegehrens gegen S21

Pressemitteilung der Vertrauensleute des Bürgerbegehrens gegen Stuttgart 21 (www.buergerbegehren-stuttgart.de)

VGH Mannheim stellt Finanzierung von Stuttgart 21 auf den Prüfstand und lässt die Revision zum Bundesverwaltungsgericht zu

Stuttgart, 5. Mai 2014: In dem gestern bekannt gegebenem Urteil über das Bürgerbegehren „Ausstieg der Stadt aus dem Projekt Stuttgart 21“ hat der Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg (VGH) die Mitfinanzierung des Projekts Stuttgart 21 durch die Landeshauptstadt Stuttgart auf den Prüfstand gestellt, die Einwände dagegen aber zurückgewiesen. Wegen der grundsätzlichen Bedeutung der Frage wurde die Revision zum Bundesverwaltungsgericht in Leipzig zugelassen. Die Kläger, die Vertrauenspersonen des Bürgerbegehrens Sigrid Klausmann-Sittler, Axel Wieland und Bernhard Ludwig streben die Revision zum Bundesverwaltungsgericht an: „Die Gesamtfinanzierung des Projektes Stuttgart 21 hängt bis dahin an einem seidenen Faden.“, so Axel Wieland.

Mit dem Bürgerbegehren soll der Ausstieg der Stadt Stuttgart aus dem Projekt erreicht werden. Die Stadt ist daran mit mindestens 700 Mio. Euro beteiligt. Die Unterzeichner des Bürgerbegehrens sehen darin einen Verfassungsverstoß: „Das Grundgesetz (Art. 104a GG) verbietet die Mitfinanzierung von Bahnprojekten durch Gemeinden, weil Bahnprojekte ausschließlich eine Aufgabe des Bundes sind.“ sagt Bernhard Ludwig, Rechtsanwalt und einer der drei Kläger. Der Verwaltungsgerichtshof stimmte den Klägern darin zu, dass ein Ausstieg der Stadt aufgrund des Bürgerbegehrens möglich ist, wenn die Beteiligung der Stadt gegen das Grundgesetz verstößt. Denn dann wäre der Finanzierungsvertrag des Projekts insgesamt nichtig. Damit hat der VGH die Mischfinanzierung des Projekts zum Dreh- und Angelpunkt des Rechtsstreits erhoben, deren Zulässigkeit in letzter Instanz vom Bundesverwaltungsgericht zu klären sein wird.

Die Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts wird deutschlandweite Bedeutung haben, weil davon abhängt, ob und in welchem Umfang die Mitfinanzierung von Bahnhöfen und Schienenwegen durch Länder und Gemeinden zulässig und geboten ist. Der VGH sieht in Stuttgart 21 auch ein Städtebauprojekt, das von Anfang an von der Stadt in eigener Kompetenz mitgeplant worden sei. Dabei habe die Stadt einen sehr weiten Beurteilungsspielraum, in welcher Höhe sie sich an den Kosten beteilige, der gerichtlich nicht voll überprüft werden könne. Würde sich die Meinung des Verwaltungsgerichtshofes durchsetzen, dann könnte die Deutsche Bahn den Ausbau und die Modernisierung von Bahnhöfen und Schienenwegen danach ausrichten, welches Land und welche Gemeinde die höchsten Zuschüsse bezahlt. Denn es ist kein Bahnhof denkbar, der nicht große Bedeutung für die Stadtentwicklung hätte.

Der Verwaltungsgerichtshof wies im Übrigen alle Einwände der beklagten Stadt Stuttgart gegen die Zulässigkeit des Bürgerbegehrens zurück. Damit hat er das Instrument des Bürgerbegehrens wesentlich gestärkt: Durch Bürgerbegehen und Bürgerentscheide können nichtige Gemeinderatsbeschlüsse ohne Bindung an eine Ausschlussfrist in Frage gestellt werden. An die vorgeschriebene Begründung eines Bürgerbegehrens dürfen keine hohen Anforderungen gestellt werden. Und nur Bürgerbegehren, die das Budgetrecht des Gemeinderats substantiell beeinträchtigen, sind unzulässig.

Die Vertrauensleute des Bürgerbegehrens (die Kläger in dem Verfahren) bitten um Spenden zur Finanzierung des Revisionsverfahrens:

Unterstützungsfonds für Rechtsbehelfe gegen Stuttgart 21 (UFR S 21)
Inhaber: RA Walter Zuleger
Konto-Nr.: 7008059502
BLZ: 430 609 67 (GLS-Bank)
IBAN: DE88 4306 0967 7008 0595 02

http://www.unterstuetzungsfondsgegens21.de

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Die CDU verhindert die Liveübetragung der S21 Anhörung im Verkehrsausschuss

Der CDU Vertreter im Verkehrsausschuss hat gegen alle Bemühungen der Aufzeichnung oder Liveübertragung der öffentlichen Anhörung sein Veto eingelegt.

Eine Begründung lehnt er ab.

Kann man dazu noch irgendetwas sagen?

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Die 271. Montagsdemo am 11.05.

Die 271. Montagsdemo findet am 11. Mai 2015 ab 18 Uhr auf dem Stuttgarter Schlossplatz statt. Gegen 18.40 Uhr startet der Demozug  über die Bolzstraße, Friedrichstraße, rechts ab in die Kronenstraße, weiter nach links in die Lautenschlagerstraße, dann auf den Arnulf-Klett-Platz bis zur Mahnwache dort endet die Demo mit dem Schwabenstreich.

Redner:

  • Dr. Eisenhart von Loeper, Aktionsbündnis gegen Stuttgart 21; "Analysen und Konsequenzen des VGH-Urteils zum 2. Bürgerbegehren gegen S21"
  • Sabine Leidig, MdB und verkehrspolitische Sprecherin Die Linke; "Anhörung zu Stuttgart 21 im Bundestag"

Motto: "Wir lassen nicht locker, Frau Merkel!"
Musik: Torsten Krill und der Lenkungskreis Jazz
Moderation: Sidar Carman, Die Föderation Demokratischer Arbeitsvereine (DIDF)

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Presseerklärung: Aktionsbündnis gegen S21 wertet Gerichtsurteil als Erfolg des Widerstands

Stuttgart 21 kann in Leipzig scheitern

Der Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg (VGH) hat heute im Rechtsstreit um die Verfassungswidrigkeit der Mischfinanzierung sein Urteil gefällt: Abgewiesen hat er die zahlreichen Einwände der Stadt Stuttgart, die darauf zielten, mit landesrechtlichen Form- und Fristfragen eine Sachentscheidung zu vereiteln. Zugelassen hat das Gericht statt dessen die Revision zum Bundesverwaltungsgericht in Leipzig.

Als „bahnbrechenden Erfolg des Widerstands“ werten dies Eisenhart von Loeper, Sprecher des Aktionsbündnisses gegen Stuttgart 21 und einer der Prozessvertreter. Zwar sei damit der mit dem Bürgerbegehren gegen die Mischfinanzierung betriebene Ausstieg aus dem Projekt noch nicht vollzogen, er hänge nun aber wie ein Damoklesschwert über dem Fortgang der Bauarbeiten.

Grundlegend zu prüfen und neu zu bewerten seien nun endlich die zentralen Fragen der Verkleinerung des Bahnhofs, der sechsfach überhöhten Gleisneigung und des ungenügenden Brandschutzes. Gelegenheit dazu böten am 6. Mai in Berlin die öffentliche Anhörung des Bundestags-Verkehrsausschusses zu Stuttgart 21 sowie eine daran anschließende Außerparlamentarische Anhörung des Aktionsbündnisses. Insoweit seien, so von Loeper, ohnehin weitere Entscheidungen notwendig, denen sich der VGH Mannheim noch nicht habe widmen können.

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Bartle & Reicherter: Lesung und Gespräch – die neuen Termine

Jürgen Bartle & Dieter Reicherter
Der Schwarze Donnerstag: Unerhört. Ungeklärt. Ungesühnt.

Die neuen Termine:
Dienstag, 05. Mai 2015 19.30 Uhr in Backnang,
AWO-Keller, Aspacher Straße 32
Mittwoch, 06. Mai 2015, 20 Uhr in Stetten im Remstal,
TV-Heim, Am Sportplatz 4
Freitag, 08. Mai 2015, 20 Uhr in Heidelberg,
Literaturcafé, Poststraße 15

Bartle_Reicherter

Der 30. September 2010 wird als historisches Datum in die Geschichte von Stuttgart, ja von ganz Baden-Württemberg eingehen. Dafür wurde der Begriff vom Schwarzen Donnerstag geprägt, der die Geschehnisse
im Mittleren Schlossgarten auf den Punkt bringt: die Jagd mit Wasser- werfern, Pfefferspray und Knüppeln auf friedliche Menschen.

Jürgen Bartle und Dieter Reicherter berichteten für die Wochenzeitung Kontext über den späteren Prozess zum Wasserwerfereinsatz. In ihrem Buch bieten sie Gerichtsberichterstattung vom Feinsten; Journalismus, wie er selten geworden ist: gründlich, hintergründig, gut geschrieben.

Aus dem Vorwort von Wolfgang Schorlau: „Dieses Buch belegt, dass die Stuttgarter Justiz von einem tiefen Misstrauen gegen die Zivilgesellschaft geprägt ist.“

Lesen Sie hierzu den Bericht in der KONTEXT: Wochenzeitung

Jürgen Bartle, Jahrgang 1958, Stuttgarter von Geburt und aus Über- zeugung. Seit 1981 als Journalist in dieser Stadt unterwegs.
Karriere in der Zeitungsgruppe Stuttgart vom freien Mitarbeiter bis
zum Chefredakteur und Geschäftsführer. Hat aus seiner Zeit als Polizei- reporter der „Stuttgarter Nachrichten“ im Saunakeller eine gerahmte Urkunde hängen, die ihn mit Brief und Siegel zum „Ehrenkommissar der Landespolizeidirektion Stuttgart“ ernennt.

Dieter Reicherter, Jahrgang 1947, geboren in Stuttgart, Esslinger aus Überzeugung. Ab 1976 als Jurist im Dienst des Landes Baden-Württemberg bis zur Pensionierung im August 2010. Staatsanwalt, Amtsrichter, Vorsitzender Richter einer Großen Strafkammer am Landgericht. Nahm auf dem Weg zu einer Verabredung am 30.9.2010 zufällig als Fußgänger die Route durch den Schlossgarten. Danach hat er seinen alten Lebensplan in den Papierkorb geworfen.

Jürgen Bartle & Dieter Reicherter
Der Schwarze Donnerstag: Unerhört. Ungeklärt. Ungesühnt. 19,80 Euro

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Mahnwache: neue Seitenwand zum Stadtbahn-Chaos

Die Mahnwache hat eine neuen Seitenwand bekommen; hier Bilder vom Aufbau:

Dazu passend: Der Verkehrsverbund Stuttgart (VVS) will zum Januar 2016 schon wieder die Preise erhöhen, siehe Stuttgarter Nachrichten ("Tickets sollen rund 2,4 Prozent teurer werden")

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EBA hält UVP für nicht notwendig: Bahn darf S21-Tunnel tieferlegen

S21 Zwischenangriff Wangen ©weibergIn Stuttgart-Wangen tritt beim Tunnelbau deutlich mehr Wasser aus den Schichten aus, als ursprünglich die vorab erstellten Bahn-Gutachten erwartet oder geplant haben; wir berichteten (HIER).

Bemerkenswerterweise werfen auch diese erhöhten Wassermengen keinerlei Fragen oder Kritik für diese dilettantische Planungen auf, die zudem zu einer ernsthaften Gefahr für die Heilquellen und das Mineralwasser werden können. Doch dies überrascht nicht; das Eisenbahn-Bundesamt (EBA) gibt bei S21 Grünes Licht für alles, auch den umstrittenenen Brandschutz. Genehmigt zudem gefährliche Gleisneigungen, die in der Geschichte des weltweiten Eisenbahnbaus einmalig sind, wie im aktuellen Stern-Magazin zu lesen ist. Auch hier wird die Gleisneigung, bzw. die Gleissteigung zwischen Neckarunterquerung und Bahnhof Obertürkheim, von bisher 31 auf 39 Promille erhöht.

Trotzalledem kann die Bahn die Arbeiten am Obertürkheimer Tunnel nun in vollem Umfang aufnehmen, berichtet die Stuttgarter Zeitung.

Bahn darf S-21-Tunnel tieferlegen

Auszüge aus der StZ:
Die Bahn kann die Arbeiten am Obertürkheimer Tunnel nun in vollem Umfang aufnehmen. Das Eisenbahn-Bundesamt (Eba) hat einer Planänderung zugestimmt. ... Betroffen ist der Bereich zwischen der Gablenberger Hauptstraße und der Unterquerung des Neckars bei Wangen ...

Als das Unternehmen im Dezember 2013 in Wangen einen Zugang zur eigentlichen Tunnelbaustelle in die Tiefe trieb, trat deutlich mehr Grundwasser aus als prognostiziert ...

Kritiker befürchten durch die Tieferlegung des Tunnels eine gestiegene Gefährdung der darunter verlaufenden Mineralwasserschichten. Die Bahn sieht das anders. Durch die Tieferlegung würden „hinsichtlich des Heilquellen- und Mineralwasserschutzes keine negativen Auswirkungen erwartet werden“, heißt es in einer Mitteilung des Unternehmens. ... Im Februar hatte das Eba erklärt, dass zur Genehmigung der geänderten Pläne keine Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) notwendig sei ... Den ganzen Artikel der StZ lesen Sie HIER

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Medienberichte 30.04/02.05.15

Tagesthemen aus Baden-Württemberg
Baulinks: Katastrophe sehenden Auges? Anhörung zu Stuttgart 21 am 6. Mai in Berlin
UTZ: Rätselhafte Wasserschäden im Veielbrunnenweg - Geologen stellen Gebäuderisse fest (s. BAA)
StN: Internet in der S-Bahn: Bekommen die Züge doch noch W-LAN?
StN: Städteumfrage der EU - Stuttgarter fühlen sich richtig wohl
StN: Bezirksbeiräte beklagen Lärm und Dreck am Wasen
StZ: Bezirksbeirat Feuerbach - Ratsmehrheit lehnt Pläne für „Grazer Platz“ ab
StZ: Kommentar - Abrupter Halt auf halber Strecke des Projekt „Grazer Platz“
swissinfo.ch: Kretschmann: "Der Konflikt, der die Bevölkerung zu S21 gespalten hatte, wurde mit dem Volksentscheid weitgehend befriedet."
SA: Anschlag am Rosensteintunnel - Die Baugrube in der Pragstraße für die Tunnelröhren
StN: Stuttgarter - SSB: Ticketaufschlag von 2,4 Prozent reicht nicht
StN: VVS: Tickets sollen rund 2,4 Prozent teurer werden
StN: Kommentar zur VVS: Tief im Minus
StZ: EU-Umfrage - Stuttgarter sind zufrieden mit ihrer Stadt
StZ: Wird Eisenbahnstrecke zum Radweg? Vaihinger Gemeinderat gegen eine Umwidmung
StZ: S-Bahn in Stuttgart: Region nutzt Strafe der Bahn für Wlan
SWR: Stuttgart: Wegen Weichenstörung Reisende evakuiert
SWP: Weichenstörung - 900 Menschen sitzen in Bahn fest
HZ: Stuttgart 21 ein ewiges Sicherheitsrisiko
Stern: Bahn-Experte kritisiert Stuttgart 21 "Man konstruiert eine Katastrophe"
ots: stern: Anhörung zu Stuttgart 21 in Berlin wegen vieler offener Fragen
dpa: Bundesamt genehmigt Brandschutz-Maßnahme für Stuttgart 21
StZ: Stuttgart 21: Fluchttreppenhäuser im Bahnhof sind genehmigt
StZ: Stuttgart 21 Filderportal: Stadt und Bahn einig bei Baustellenzufahrt
StZ: Weichenstörung - Zug bleibt liegen
StZ: Neugestaltung des Europaplatzes
StN: Stuttgart 21: Fluchtwege für Tiefbahnhof nun genehmigt
StN: Fernbusse: Noch mehr Kritik an neuer Station am S21-Flughafen
StN: Deutsche Bahn: Gleiche Rechte für alle statt Kulanz
StN: Moschee in Wangen - Das erste Minarett in Stuttgart ist fertig
SWR: Stuttgart: Weitere Planänderung bei Stuttgart 21
ptext: Mit Stuttgart21 online die Baustelle live erleben
Teckbote: Neubau der ICE-Trasse zwischen Stuttgart und Ulm - Sechs Jahre Großbaustelle (in Stuttgart 20 Jahre)
SWP: S 21: Maßnahme für Brandschutz ist genehmigt
SWP: Ulm - Polizei ermittelt: Giftköder am Hochsträß
SIR: S-Bahn Stuttgart: S1 in Tunnel vor Hauptbahnhof evakuiert
SIR: BW - Landtag verabschiedet Nachtragsetat über 550 Millionen Euro
SIR: BW - Einsatz von V-Leuten gesetzlich geregelt
SIR: Achtung: Giftköder für Hunde ausgelegt (auch in Ruit, Kemnat)
Stadt: Hofener Straße ab 1. Mai sonn- und feiertags für Autofahrer gesperrt

Überregionale Tagesthemen
ots: Weselsky attackiert "Gewerkschaftsbosse machen es sich im System bequem"
Reuters: Lokführer drohen mit Extremstreik: "Diesmal wird es richtig lange"
dpa: Angebot der Bahn abgelehnt - Lokführer drohen mit langem Streik
AFP: GDL lehnt neues Tarifangebot der Deutschen Bahn ab
Focus: Nach Treffen mit Weselsky: Deutsche Bahn legt neues Angebot vor
dpa: Tarifstreit mit der GDL: Bahn will Lokführern 4,7 Prozent mehr Lohn zahlen
dpa: Tarifstreit: Deutsche Bahn legt GDL neues Angebot vor
dpa: Annäherung im Tarifstreit?: Bahn legt Angebot vor - GDL prüft
MDR: Mit 60 Millionen Euro fördert das Land den Ausbau des öffentlichen Nahverkehrs in Sachsen-Anhalt
Schwäbische: Eine Verschiebung des Bahnhofs zum See schließt die Bahn AG wegen Mehrkosten aus
dpa: Bahn legt im Tarifstreit mit GDL neues Angebot vor
AFP: Deutsche Bahn legt im Tarifstreit mit der GDL neues Angebot vor
SZ: Verkehrsclub Deutschland vermisst bei Plänen für den neuen Münchner Hauptbahnhof die Funktionalität
ksta: Ergebnisse des Bahngipfels in Köln - Höchste Eisenbahn für Kölner Knoten
OR: Projekt: Flächendeckende Echtzeit-Daten im ÖPNV
SK: Busfahrer lassen Fahrgäste wegen Streik stehen
Schwäbische: Elektrifizierung: EC künftig auch nicht mehr auf die Lindauer Insel halten
Augsburger: München - Lindau: Ab 2020 schneller mit dem Zug in die Schweiz
BK: Unbekannte mauern S-Bahn-Tür mit Steinen zu
20min.ch: Zugunglück «Die Dämpfe waren schlimmer als Tränengas»
nrhz: Warum Deutschland mehr direkte Demokratie braucht
dpa: Tschernobyl bekommt eine Schutzhülle
Tagesspiegel: Berlins Regierender Bürgermeister will nun doch den Vorsitz im BER-Aufsichtsrat übernehmen
DWN: TTIP und CETA: EU-Staaten bekommen kalte Füße bei Schiedsgerichten
N24: Extremer Islamismus - Darum sind Salafisten so radikal
NP: BND-Skandal: Was bisher geschah

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Die 270. Montagsdemo am 04.05.

Die 270. Montagsdemo findet am 04. Mai 2015 ab 18 Uhr auf dem Stuttgarter Schlossplatz statt. Gegen 18.40 Uhr startet der Demozug  über die Bolzstraße, rechts ab in die Lauterschlagerstraße, dann auf den Arnulf-Klett-Platz  und weiter über den Gebhard-Müller-Platz bis zur Feinstaubmessstelle; dort endet die Demo mit dem Schwabenstreich.

Redner:

  • Heidrun Ewe, Bürgerinitiative Neckartor; "S21 ist die Sterbehilfe für jeden Luftreinhalteplan"

Motto: "Feinstaub macht krank!"
Musik: Three Times a Lady; Chanson, Jiddisch Polka, Swing
Moderation: Michael Becker, Kernen21

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Bahn-Experte kritisiert Stuttgart 21 „Man konstruiert eine Katastrophe“

Der geplante Bahnhof in Stuttgart wird zwölf Meter tief unter der Erde auf einem riesigen Trog liegen ©weibergIm Stern-Artikel von Arno Luik übt der frühere Bahndirektor Sven Andersen scharfe Kritik am Bahnprojekt Stuttgart 21, das er als "ewiges Sicherheitsrisiko" bezeichnet. S21 wird nun ein Fall für den Bundestag.

Der ehemalige Bahndirektor und Spezialist für Hochgeschwindigkeitsverkehr Sven Andersen bewertet das Bahnprojekt Stuttgart 21 (S21) als ein "ewiges Sicherheitsrisiko". In der aktuellen Ausgabe des Stern sagt er: "Man konstruiert eine Katastrophe sehenden Auges; das ist verbrecherisch, was hier passiert."

Fünf Jahre nach dem offiziellen Baubeginn ist Deutschlands teuerste Baustelle – S21 soll nach derzeitigem Stand 6,8 Milliarden Euro kosten – politisch umstritten. Zum ersten Mal in der Berliner Parlamentsgeschichte haben Linke und Grüne einen gemeinsamen Antrag eingebracht: Am 6. Mai gibt es eine öffentliche Anhörung des Verkehrsausschusses, um "offene Fragen zum Bahnhofsprojekt aufzuklären". Dabei geht es unter anderem um die Baukosten, die starke Neigung der Bahnsteige sowie die umstrittene Kapazität des Tiefbahnhofs.

Ob dabei auch die Frage beantwortet werden wird, warum der Bundesrechnungshof das vor Jahren angeforderte und längst fertige Zahlenwerk zu Stuttgart 21 mit prognostizierten Horrorzahlen von weit über 10 Milliarden Euro nicht veröffentlichen darf?

Extreme Abweichung von Sicherheitsnorm
Hintergrund: Der geplante Bahnhof in Stuttgart wird zwölf Meter tief unter der Erde auf einem riesigen Trog liegen. Weil unter ihm S- und U-Bahnen verlaufen, hat dieser Trog eine starke Neigung: Auf die Länge eines ICE-Zugs wird er um 6,20 Meter ansteigen. Das entspricht der Höhe eines zweigeschossigen Hauses. In der Geschichte des weltweiten Eisenbahnbaus ist das einmalig. Kein Bahnhof dieser Größe, schon gar kein Neubau, weicht so sehr von der empfohlenen Sicherheitsnorm ab – und zwar um das Sechsfache. Die Bahn weist Zweifel an der Sicherheit von S21 zurück.

Seit 14 Monaten werden in Stuttgarts Untergrund Tunnel gebohrt. Für S21 ist ein Tunnelsystem von 62 Kilometern nötig. Mitte April waren exakt 3875 Meter ausgehoben, so der Sprecher des S21-Büros der Deutschen Bahn zum stern. Wenn es in diesem Tempo weitergeht, dürfte der Tiefbau zu Stuttgart frühestens 2035 fertiggestellt sein. Der S21-Sprecher weist eine solche Hochrechnung zurück. Man liege "im Plan" und werde "alle Tunnel im Rohbau" bis 2019 fertiggestellt haben.

Mehr zu Stuttgart 21 lesen Sie im neuen stern von Arno Luik, ab Mittwoch, 18 Uhr, als E-Mag oder ab Donnerstag am Kiosk.

UPDATE: Der "stern"-Artikel von Arno Luik
"S21-Bahnprojekt wird zum Spiel mit dem Feuer"
ist nun komplett online HIER abrufbar.

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S21-Brandschutzkonzept: Weitere Fluchttreppenhäuser genehmigt

S21 Todesfalle  ©weibergDas Eisenbahn-Bundesamt (EBA) hat das Brandschutzkonzept für den Tiefbahnhof Stuttgart 21 genehmigt, obwohl die Deutsche Bahn wesentliche Nachweise nicht erbracht hat.

Im S21-Kellerbahnhof wird es noch enger als ursprünglich geplant. Mit acht zusätzlichen Fluchttreppenhäusern wurde der Brandschutz im Stuttgarter Tiefbahnhof vom Eisenbahn-Bundesamt (EBA) für genehmigungsfähig erklärt. Die nutzbare Bahnsteigfläche verringert sich mit diesen acht zusätzlichen Fluchttreppenhäusern enorm. Mit einer Bahnsteigbreite von nur zehn Metern und einer Vielzahl von Einbauten und weiteren Fluchttreppenhäusern auf den Bahnsteigen werden diese Bahnsteige nicht in der Lage sein, den Personenstrom im Bahnverkehr in akzeptabler Weise zu bewältigen.

Auch eine Erweiterung des Abstandes zwischen den Fluchttreppenhäusern und der Bahnsteigkante von 2,05 Meter, auf jetzt angeblich 2,86 Meter, die die Bahn vorgibt, dient keiner Verbesserung. Denn nach Abzug der Gefahrenzone zwischen Bahnsteigkante und weißem Markierungsstrich, dem sogenannten “Verkehrsweg” verbleibt maximal ein Fluchtweg von 2,06 Meter breite. Zum Vergleich: An der S-Bahn Haltestelle München Lochhausen sind die 2 Meter-Engpässe laut Deutscher Bahn zu „eng“ und ein „Fehler“ aus dem sie lernen will. Bei Stuttgart 21 gibt es auf jedem Bahnsteig viele dieser Engpässe, jetzt weitere Engstellen durch acht neu geplante Fluchttreppenhäuser - und S21 ist ein Knotenbahnhof einer Metropolregion mit einem der höchsten Fahrgastwechsel in Deutschland! Das gibt gefährliches Gedrängel. - Auch bei der Entfluchtung versucht die Bahn, sich die Katastrophe schönzurechnen mit drastisch reduzierten Reisendenzahlen!

Der EBA-Bescheid hält als vergleichbare Lösung zu Stuttgart 21  - an einem Fluchttreppenhaus eines S-Bahn Tunnels, dem Leipziger City-Tunnel fest. Der Leipziger City-Tunnel besteht aus zwei Gleisen, während bei Stuttgart 21 acht Gleise in Planung stehen.

Mit acht eingehausten Fluchttreppenhäuser – zwei je Bahnsteig – wurde der Brandschutz für Stuttgart 21 genehmigt, so die Stuttgarter Zeitung.

Fluchttreppenhäuser im Bahnhof sind genehmigt

Von Christian Milankovic

Auszüge aus der StZ:
Das Eisenbahn-Bundesamt gibt den geänderten Plänen für den Durchgangsbahnhof bei Stuttgart 21 sein Plazet. Zum Brandschutz trifft die Behörde weitgehende Äußerungen. ...

Zweifeln, ob ein Ausstieg an die Erdoberfläche am Ende der Fluchttreppenhäuser technisch überhaupt möglich ist, wie sie von Projektkritikern immer wieder geäußert werden, hält der Eba-Bescheid eine vergleichbare Lösung am Leipziger City-Tunnel entgegen. „Die Machbarkeit derartiger Notausstiege“ sei durch die „vergleichbaren und bereits eingebauten Bahnsteig-Notausstiege“ in Leipzig gegeben. „Es wurde ebenfalls gezeigt, dass die Rettung mobilitätseingeschränkter Personen gewährleistet werden kann“, heißt es weiter in dem 27-seitigen Schreiben der Bonner Behörde. Das Brandschutzkonzept geht davon aus, dass im Notfall 16.164 Menschen aus dem unterirdischen Bauwerk in Sicherheit zu bringen sind. ... Das Eba erklärt in seinem Bescheid zum Thema Brandschutz auch: „Der Nachweis über die Beherrschbarkeit aller bei einem Brand im Hauptbahnhof auftretenden Gefahren und Risiken ist damit erbracht.“ ... Den ganzen Artikel der StZ lesen Sie HIER

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