Die Bahn hat am 3. Dezember 2010 folgendem gerichtlichen Vergleich mit der Deutschen Umwelthilfe zugestimmt: PDF-Datei (185 kB). Das Verwaltungsgericht Stuttgart hat diese Zustimmung in einer Presseerklärung vom 6. Dezember 2010 veröffentlicht.
Kernaussage des Vergleichs ist, dass alle Maschinen und Fahrzeuge auf allen S21-Baustellen einen Rußpartikelfilter haben müssen (und damit eine grüne Plakette bekommen können).
Die Ausnahmegenehmigung im Vergleich betrifft nur Maschinen, von deren ART keine mit Partikelfilter am Markt verfügbar ist UND die nicht per Nachrüstsatz schadstoffarm gemacht werden können, wo also nur individuelle Bastellösungen helfen würden. In der Schweiz müssen ALLE Baumaschinen mit einem Partikelfilter ausgestattet sein, genauso, wie es der Vergleich auch für Stuttgart 21-Arbeiten vorschreibt.






