Das Rätsel der Sprechklausel: Ist der Finanzierungsvertrag noch gültig, nachdem die Kostengrenze überschritten ist?
Der Arbeitskreis der Juristen zu Stuttgart 21 warnt Oberbürgermeister Kuhn in einem Schreiben vom 30.01.2013 davor, sich von der Bahn über die Bedeutung der sog. „Sprechklausel“ täuschen zu lassen. Die Bahn dürfe nicht auf Kosten der anderen Projektpartner weiter bauen und die Stadt Stuttgart dürfe einen Weiterbau nicht fördern oder mittragen, solange die Gesamtfinanzierung nicht gesichert sei, argumentieren die Juristen.
Es sei erst eine neue Vereinbarung über die Baukosten und Risiken und deren Aufteilung erforderlich, um die Finanzierung sicherzustellen. Scheitere eine Einigung darüber, sei auch das Projekt gescheitert und rückabzuwickeln. Das sei der Inhalt der „Sprechklausel“.
Solange es an dieser Vereinbarung fehle, könne und dürfe das Projekt im Rahmen des Finanzierungsvertrags nicht fortgeführt werden.
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