Offener Brief: Wir manipulieren nicht bei den Zählungen der Demoteilnehmer

Wir, ein Team aus 30 Personen, zählen die Teilnehmer bei den Demonstrationen gegen Stuttgart 21 regelmäßig seit Juli 2010. Hierbei verwenden wir anerkannte Techniken zum Zählen größerer Menschenmassen.

Wir zählen, um unabhängige Zahlen zu haben. Im Vordergrund stand zu Beginn das Misstrauen gegenüber den geschätzten Zahlen sowohl der Veranstalter als auch der Polizei. Unsere Zählungen, die wir seit August 2010 durchführen, dienen als Grundlage zur Berechnung der notwendigen Ordner, zur Erhöhung der Sicherheit und zur Abschätzung der benötigten Lautsprecher- und Verstärkersysteme.

Das Zählteam zählt nur in Bereichen, die seriös zu erfassen sind. Teilnehmer auf offenen Flächen, wie der Bereich auf dem Arnulf-Klett-Platz (neuer Standort der Bühne am Bahnhof) oder dem Schlossplatz sind nicht exakt zu ermitteln, da zu viele unkontrollierbare Zu- und Abgänge existieren und eine Unterscheidung in Demonstranten und Passanten nicht in der nötigen Geschwindigkeit möglich ist.
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Virales Marketing für K21

Der SWR mag diesen Werbespot nicht im Radio senden. Wir bringen ihn auch so unter die Leute:

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Kultur des Friedens: Aktionsvorschläge zu Stuttgart 21 im März 2011

Samstag, 19. März: Sternfahrt zur landesweiten Demo

Landesweite Sternfahrt am 19. März zur zentralen Kundgebung und Demonstration in Stuttgart. Organisation von landesweit umfassenden Auftaktkundgebungen an allen Bahnhöfen in Baden-Württemberg am 19. 3.2011. Dadurch wird sowohl die regionale als auch die lokale Presse erreicht.
(Für die Sternfahrt kann bereits geworben werden am 5. März, dem dezentralen landesweiten S21-Aktionstag).

Aschermittwoch, 9. März: Fahrt nach Straßburg

Fahrt nach Straßburg zu einem europäischen Vernetzungstreffen von GegnerInnen von Verkehrs-Großprojekten wie S21. Eine Anhörung dazu findet am 9. März von 14.30-18.00h im Europaparlament statt (organisiert von der Fraktion GUE/NGL im EP). Wichtig: Anmeldung für Anhörung im EP bis spätestens 1.3. an Kontaktadresse Gesellschaft Kultur des Friedens!!!

Ab 10.30 Uhr findet ein „außerparlamentarisches Aktionsprogramm“ in Straßburg unter dem Motto "Mehr Demokratie" statt. Angedacht ist bisher: Kundgebung vor dem Europaparlament, evtl. Besuch beim Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte mit Protestnote zum Polizeieinsatz am 30.9.2010. Mögliches Beiprogramm: Schiffrundfahrt Straßburg ums EU-Parlament etc.
Abfahrt Stuttgart ca. 9.00 Uhr: mit Zug -Ba-Wü- Ticket und eventuell Bus (organisiert von EP). Abends geht es wieder zurück ca. 20 Uhr.
Vorbereitungstreffen für KünstlerInnen, AktivistInnen, Interessierte: am 28. Februar, nach Montagsdemo, ca. 19.15 Uhr, im Forum 3, Gymnasiumstr. 21, Stuttgart

Kontakt und Koordination: Gesellschaft Kultur des Friedens, (Henning Zierock), Am Lustnauer Tor 4, 72074 Tübingen, Tel. 07071-52200, email: info(at)kulturdesfriedens.de

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Medienberichte 28.02.

+++ Wahl-O-Mat zur Landtagswahl 2011 in BaWü gestartet +++

Stuttgarter Nachrichten: 65. Montagsdemo "Entschlossen gegen Prestigeprojekt"
Südkurier: Radolfzell: Empörung über Stuttgart 21 hält an
Cop2Cop: Friedliche Demonstranten sind niemals das Ziel der Polizei
SüdwestPresse: Narrengericht rügt S 21
Schwäbisches Tagblatt: Stuttgart 21: Gegner legen Berufung ein
SüdwestPresse: S 21 ist auch ein Immobilien-Projekt
SüdwestPresse: Kopfbahnhof ist die bessere Alternative
Badische Zeitung: Offenburg: Symbolischer Milliardenscheck für Baden 21

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Rege Diskussionen beim Demokratie-Kongress 21

35 Workshops, 600 Teilnehmer, das DGB-Haus war sehr lange nicht mehr so voll wie beim Demokratie-Kongress 21.
Die Diskussionen drehten sich um Themen wie Bankenkontrolle, die Rückgewinnung öffentlicher Güter, Gefahren der Entdemokratisierung durch Lobbyismus, der Verlust der Medien als 4. Gewalt, Verkehr, Internet und Asylrecht.

Ich denke nicht, dass es möglich gewesen wäre, Themen an diesem einen Tag abschließend zu diskutieren. Im Gegenteil hat die Veranstaltung viele Impuls zum Nachdenken und Weiterarbeiten gegeben und Perspektiven über den Wahltag hinaus eröffnet.
Danke den Organisatoren, den Referenten und den Teilnehmern für intensive und bereichernde Debatten!


Weitere Bilder

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Merkel und Mappus: 1. März Liederhalle Mappus und zu Guttenberg: 2. März Rottweil

Merkel und Mappus bei öffentlicher Kundgebung in der Stuttgarter Liederhalle
Termin: Dienstag, 1. März
Uhrzeit: 18:30 Uhr (Einlass 17:30 Uhr)
Ort: Liederhalle (Beethovensaal)

Mappus und zu Guttenberg bei öffentlicher Kundgebung in Rottweil
Termin: Mittwoch, 2. März
Uhrzeit: 20 Uhr (Einlass 19 Uhr)
Ort: Rottweil, Stadthalle

CDU-Seite mit Einladung Rottweil:
http://www.cdu-rottweil.de/
offizielle Stadtangaben zur Veranstaltung (Adresse etc.)
http://www.rottweil.de/ceasy/modules/cms/main.php5?cPageId=22&view=publish&item=eventDate&id=5059

Stadtplan Rottweil:
http://www.rottweil.de/ceasy/modules/core/geoPresenterMap.php5?lat=48.154241&lng=8.628577

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Medienberichte 27.02.

Schwäbische Zeitung: Sittler verliestAnti-S21-Statement
SchwaBo: Bahnchef stellt sich der Diskussion
Stuttgarter Zeitung:Dokumentarfilm zu Stuttgart 21: Mittendrin statt nur dabei

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Brandstiftung am Infozelt der Parkwache


In der Nacht von Freitag auf Samstag wurde von Unbekannten das Infozelt der Parkwache angezündet. Der oder die Täter konnten flüchten.

In diesem Zusammenhang sei an einen Ausspruch des unsäglichen Finanzministers Stächele vor Mitgliedern der Jungen Union erinnert:
„Ihr seid meine Talibane, ihr müsst kämpfen“ (Horber Chronik, Südwestpresse vom 19.02.2011)

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Benefizlesung mit Edzard Reuter am 28.2. um 20 Uhr im Theaterhaus abgesagt

Unternehmer gegen Stuttgart 21

Presseinformation

Benefizlesung mit Edzard Reuter im Theaterhaus abgesagt

Die von den Unternehmern gegen S 21 für Montag den 28.2. um 20 Uhr geplante Benefizlesung  im Theaterhaus muss wegen dringender, persönlicher Verpflichtungen Edzard Reuters auf einen späteren Zeitpunkt verlegt werden.

www.unternehmer-gegen-s21.de

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Medienberichte 26.02.

Stuttgarter Zeitung: Tunnelbau für Stuttgart 21:  Bahn will das Verfahren wechseln
Stuttgarter Zeitung: Neubauten in Stuttgart: Büroprojekten fehlen die Mieter
Südkurier: Konstanz: Hafenstraße: Kunstaktion gegen Stuttgart 21
Südkurier: Friedrichshafen: Werbung für ein „bahnsinniges Land“

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Bundesverfassungsgericht: Versammlungsfreiheit gilt auch im Frankfurter Flughafen

Bundesverfassungsgericht - Pressestelle -

Pressemitteilung Nr. 18/2011 vom 22. Februar 2011

Urteil vom 22. Januar 2011
1 BvR 699/06

  1. Sachverhalt
    1. Der Flughafen Frankfurt am Main wird von der Fraport Aktiengesellschaft (Fraport AG) betrieben. Ihre Anteile stehen mehrheitlich im Eigentum der öffentlichen Hand, aufgeteilt zwischen dem Land Hessen und der Stadt Frankfurt am Main. Der Flughafen umfasst neben der für die Abwicklung des Flugverkehrs bestimmten Infrastruktur zahlreiche Einrichtungen zu Zwecken des Konsums und der Freizeitgestaltung, die der Öffentlichkeit allgemein zugänglich sind.
    2. Die Beschwerdeführerin ist Mitglied einer „Initiative gegen Abschiebungen“, die sich gegen die Abschiebung von Ausländern unter Mitwirkung privater Fluggesellschaften wendet. Nachdem sie mit fünf weiteren Mitgliedern in der Abflughalle des Frankfurter Flughafens im März 2003 an einem Abfertigungsschalter Flugblätter verteilt hatte, die sich gegen eine Abschiebung richteten, erteilte ihr die Fraport AG ein „Flughafenverbot“ mit dem Hinweis, dass gegen sie ein Strafantrag wegen Hausfriedensbruchs erstattet werde, sobald sie erneut „unberechtigt“ auf dem Flughafen angetroffen werde. Mit einem erläuternden Schreiben wies sie die Beschwerdeführerin unter Bezugnahme auf ihre Flughafenbenutzungsordnung darauf hin, dass Sammlungen, Werbungen sowie das Verteilen von Flugblättern ihrer Einwilligung bedürfen und dass sie „nicht abgestimmte Demonstrationen im Terminal aus Gründen des reibungslosen Betriebsablaufes und der Sicherheit grundsätzlich nicht“ dulde.
    3. Die von der Beschwerdeführerin vor den Zivilgerichten gegen die Fraport AG erhobene Klage auf Feststellung, dass das erteilte Demonstrations- und Meinungskundgabeverbot für das Gelände des Flughafens Frankfurt rechtswidrig sei, blieb in allen Instanzen ohne Erfolg. Mit ihrer Verfassungsbeschwerde rügt die Beschwerdeführerin - unter anderem - eine Verletzung ihrer Grundrechte der Meinungsfreiheit und der Versammlungsfreiheit durch die angegriffenen zivilgerichtlichen Entscheidungen.
  2. Die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts
    1. Der Erste Senat des Bundesverfassungsgerichts hat mit 7 : 1 Stimmen entschieden, dass die angegriffenen zivilgerichtlichen Entscheidungen die Beschwerdeführerin in ihren Grundrechten der Meinungsfreiheit aus Art. 5 Abs. 1 Satz 1 GG und der Versammlungsfreiheit aus Art. 8 Abs. 1 GG verletzen, und hat diese daher aufgehoben. Die Sache ist zur erneuten Entscheidung an das Amtsgericht Frankfurt am Main zurückverwiesen worden.

(...)

Kompletter Text der Pressemitteilung

Die Entscheidung im Wortlaut

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Di., 1.3.: Öffentliche Kundgebung mit Merkel und Mappus

Dienstag, 1.3.2011

Öffentliche Kundgebung mit Bundeskanzlerin Dr. Angela Merkel MdB und Ministerpräsident Stefan Mappus MdL
Beethovensaal, Liederhalle, Berliner Platz 1-3, Stuttgart

Haltestelle Berliner Platz (U2, U4, U9, U14)

Einlass: 17.30 Uhr
Beginn: 18.30 Uhr
Schwabenstreich: 19.00 Uhr

Achtung! Die Kanzlerin braucht jetzt unsere Unterstützung.-Nach dem Rücktitt des Verteidigungsminister Dr.No können wir die Kanzlerin nicht alleine lassen. Deshalb werden viele heute zur Liederhalle um 17h in angemessener Garderobe (schwarz), Proabzeichen für
Ba-Wü etc kommen. Sie werden ein Begrüssungsspalier innen und außen bilden und ihre Landesvertreter in dieser schweren Stunde auch in
die Halle begleiten.
Als akustische Unterstützung ist um 19 Uhr ein Schwabenstreich vorgesehen, um die Kanzlerin aufzumuntern. Dieser soll innen und außen stattfinden.

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